Teilstationäre Pflege · Stand 2026
Tagespflege – Entlastung für den ganzen Tag
Ihr Angehöriger wird tagsüber professionell betreut – und Sie können durchatmen. Bis zu 2.299 € monatlich, zusätzlich zum Pflegegeld.
Was ist Tagespflege?
Tagespflege bedeutet: Ihr pflegebedürftiger Angehöriger verbringt den Tag – oder einen Teil davon – in einer Tagespflegeeinrichtung. Dort wird er betreut, bekommt Mahlzeiten, nimmt an Aktivitäten teil und ist unter Menschen. Abends kommt er wieder nach Hause.
Die Rechtsgrundlage ist § 41 SGB XI. Tagespflege gehört zur sogenannten teilstationären Pflege – also eine Mischform zwischen ambulanter Pflege zu Hause und vollstationärer Pflege im Heim.
In der Praxis sieht das so aus: Morgens wird Ihr Angehöriger abgeholt (die meisten Einrichtungen bieten einen Fahrdienst an), tagsüber ist er versorgt, und nachmittags oder abends bringt der Fahrdienst ihn zurück. Sie können in der Zeit arbeiten, Erledigungen machen oder einfach mal zur Ruhe kommen.
Für wen ist Tagespflege gedacht?
Tagespflege ist besonders sinnvoll, wenn:
- Sie tagsüber arbeiten und Ihr Angehöriger nicht allein bleiben kann
- Ihr Angehöriger unter Einsamkeit leidet und soziale Kontakte braucht
- Sie als pflegende Person regelmäßige Entlastung brauchen – nicht nur einmal im Jahr
- Demenz vorliegt und eine strukturierte Tagesgestaltung den Zustand stabilisiert
- Die Pflege zu Hause zwar funktioniert, aber nicht rund um die Uhr möglich ist
Viele Angehörige denken bei Tagespflege an „abschieben". Das Gegenteil ist der Fall. Tagespflege ermöglicht, dass die Pflege zu Hause langfristig funktioniert – weil Sie als pflegende Person nicht ausbrennen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Tagespflege haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenständigen Anspruch nach § 41 SGB XI – allerdings können Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Tagespflege einsetzen.
Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. In der Praxis wird das fast nie abgelehnt – denn wenn Sie Tagespflege beantragen, liegt der Bedarf offensichtlich vor.
Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Tagespflege bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
| Pflegegrad | Höchstbetrag/Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| PG 1 | – | kein Anspruch auf Tagespflege nach § 41 |
| PG 2 | 796 € | zusätzlich zum Pflegegeld |
| PG 3 | 1.497 € | zusätzlich zum Pflegegeld |
| PG 4 | 1.859 € | zusätzlich zum Pflegegeld |
| PG 5 | 2.299 € | zusätzlich zum Pflegegeld |
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI · Beträge seit 01.01.2025 (PUEG-Dynamisierung +4,5 %)
Das Besondere: Tagespflege kürzt NICHT das Pflegegeld
Seit 2015 gilt: Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gezahlt. Es wird nichts gekürzt, nichts verrechnet. Sie bekommen beides in voller Höhe.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3:
- Pflegegeld: 599 €
- + Tagespflege: 1.497 €
- + Entlastungsbetrag: 131 €
- = 2.227 € pro Monat an Leistungen
Wenn Sie statt Pflegegeld einen ambulanten Pflegedienst nutzen (Sachleistung), gilt dasselbe: Die Tagespflege kommt obendrauf. Auch eine Kombinationsleistung ist möglich.
Was bietet eine Tagespflegeeinrichtung?
Jede Einrichtung ist etwas anders, aber typischerweise gehört dazu:
Tagesstruktur
Feste Abläufe geben Sicherheit – besonders bei Demenz
Soziale Kontakte
Gemeinsame Aktivitäten, Gespräche, Gesellschaft
Pflegerische Versorgung
Medikamentengabe, Körperpflege, Mobilisation
Fahrdienst
Holen und Bringen – meist im Preis inbegriffen
Dazu kommen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee) und oft auch therapeutische Angebote wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen oder kreative Beschäftigung.
Was kostet Tagespflege – und was zahle ich selbst?
Die Gesamtkosten einer Tagespflege setzen sich aus drei Teilen zusammen:
- Pflegekosten – werden von der Pflegekasse übernommen (bis zum Höchstbetrag)
- Unterkunft und Verpflegung – müssen Sie selbst zahlen (ca. 15–25 € pro Tag)
- Investitionskosten – müssen Sie selbst zahlen (ca. 5–15 € pro Tag)
In der Praxis bedeutet das: Bei 3 Tagen pro Woche zahlen Sie selbst etwa 200–400 € monatlich für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die eigentliche Pflege übernimmt die Kasse.
Den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung können Sie mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bezahlen – das reduziert Ihre tatsächlichen Kosten nochmal deutlich.
Wie beantrage ich Tagespflege?
Die Beantragung ist unkompliziert:
Tagespflegeeinrichtung aussuchen
Schauen Sie sich Einrichtungen in Ihrer Nähe an. Die meisten bieten Probetage an – nutzen Sie das.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag reicht. Schreiben Sie: „Ich beantrage Leistungen der Tagespflege nach § 41 SGB XI." Die Einrichtung hilft Ihnen oft dabei.
Vertrag mit der Einrichtung schließen
Legen Sie fest, an welchen Tagen und wie oft Ihr Angehöriger kommt. Das können Sie jederzeit anpassen.
Abrechnung läuft automatisch
Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung).
Was wir oft gefragt werden
„Muss mein Angehöriger jeden Tag hin?"
Nein. Sie entscheiden, wie oft – ob 2 Tage pro Woche oder 5. Viele starten mit 2–3 Tagen und steigern dann, wenn es gut läuft.
„Was ist mit Nachtpflege?"
Nachtpflege funktioniert genauso – nur eben nachts. Der Anspruch und die Beträge sind identisch (§ 41 SGB XI). In der Praxis gibt es allerdings deutlich weniger Nachtpflege-Einrichtungen.
„Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?"
Nein. Das ist seit 2015 klar geregelt. Tagespflege wird zusätzlich gezahlt – ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistungen.
„Mein Angehöriger will nicht. Was tun?"
Das erleben wir oft. Viele Pflegebedürftige haben anfangs Vorbehalte. Ein Probetag hilft meistens – wenn Ihr Angehöriger erst einmal dort war und die anderen Gäste kennengelernt hat, ändert sich die Einstellung oft schnell. Geben Sie ihm Zeit, aber geben Sie sich selbst auch die Erlaubnis, Entlastung anzunehmen.
„Kann ich Tagespflege und Verhinderungspflege gleichzeitig nutzen?"
Ja. Tagespflege ist eine eigenständige Leistung. Sie können daneben weiterhin Verhinderungspflege für Urlaub oder Krankheit nutzen – das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Unser Tipp aus der Praxis
Warten Sie nicht, bis Sie am Limit sind. Tagespflege ist keine Notlösung – sie ist ein Werkzeug, damit die Pflege zu Hause dauerhaft funktioniert. Wer frühzeitig anfängt, pflegt länger und gesünder.
Und: Fragen Sie bei der Einrichtung nach einem Probetag. Der ist meistens kostenlos und unverbindlich. So können Sie und Ihr Angehöriger in Ruhe schauen, ob es passt.
Fragen zur Tagespflege?
Wir helfen Ihnen, die richtige Einrichtung zu finden und den Antrag zu stellen. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
