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Jeden Monat · Stand 2026

Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich zu – für Betreuung, Entlastung und Unterstützung im Alltag. Viele wissen das nicht und lassen das Geld verfallen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss von 131 € pro Monat, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er soll pflegende Angehörige entlasten und dem Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit ermöglichen.

Das Besondere: Der Entlastungsbetrag ist kein Pflegegeld – er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit zugelassenen Anbietern verrechnet. Sie müssen ihn also aktiv nutzen, sonst verfällt er.

131 € pro Monat · alle Pflegegrade

Das sind 1.572 € pro Jahr. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verwendet werden.

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Tagespflege / Nachtpflege

Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung – ideal, wenn Sie tagsüber arbeitest.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Zugelassene Betreuungsangebote

Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe, Spaziergänge, Gedächtnistraining – durch zugelassene Anbieter.

Ambulante Pflegedienste

Bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege nutzbar. Ab Pflegegrad 2 nur für hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung.

Ansparen möglich – aber Achtung!

Sie können den Entlastungsbetrag ansparen. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Jahr verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Danach sind sie weg. Prüfen Sie also regelmäßig, ob Sie noch Guthaben haben.

So nutzt Sie den Entlastungsbetrag

1

Anbieter finden

Suchen Sie sich einen zugelassenen Anbieter – z.B. einen ambulanten Pflegedienst wie uns, eine Tagespflege oder einen Betreuungsdienst.

2

Leistung in Anspruch nehmen

Nutzen Sie die Betreuung oder Entlastung. Der Anbieter stellt eine Rechnung.

3

Rechnung bei der Kasse einreichen

Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet bis zu 131 € pro Monat direkt an den Anbieter oder an Sie.

Unser Tipp aus der Praxis

Viele Familien wissen gar nicht, dass sie den Entlastungsbetrag haben. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Guthaben. Oft sind noch mehrere hundert Euro angespart, die bald verfallen.

Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzen.

Als zugelassener Pflegedienst können wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.

0941 / 785 274 01