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Mehr Geld rausholen · Stand 2026

Kombinationsleistung einfach erklärt

Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen? Ja, das geht. Und es lohnt sich fast immer. Hier zeigen wir Ihnen mit echten Zahlen, wie Sie das Maximum rausholst.

Was ist die Kombinationsleistung?

Normalerweise bekommen Sie entweder Pflegegeld (wenn Sie selbst pflegen) oder Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst kommt). Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt Ihnen, beides gleichzeitig zu nutzen.

Das bedeutet: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege, und für den Rest bekommen Sie anteilig Pflegegeld ausgezahlt. So haben Sie professionelle Unterstützung und trotzdem noch Geld für die Eigenleistung.

Die Beträge 2026

PflegegradPflegegeldSachleistung
Pflegegrad 2332 €761 €
Pflegegrad 3573 €1.432 €
Pflegegrad 4765 €1.778 €
Pflegegrad 5947 €2.200 €

Quelle: SGB XI, Stand 01.01.2025 (gültig 2026). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.

So wird gerechnet

Die Formel

  1. 1.Berechne, wie viel Prozent der Sachleistung der Pflegedienst verbraucht
  2. 2.Den Rest (100 % minus verbrauchter Anteil) bekommen Sie als Pflegegeld ausgezahlt

Restliches Pflegegeld = Pflegegeld × (100 % − verbrauchter Sachleistungsanteil)

Rechenbeispiel 1: Pflegegrad 3

Situation: Frau Müller hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst kommt morgens zum Waschen und Anziehen. Die Kasse rechnet dafür 430 € im Monat ab.

Maximale Sachleistung PG 3:1.432 €
Pflegedienst verbraucht:430 €
Verbrauchter Anteil:430 ÷ 1.432 = 30,0 %
Verbleibendes Pflegegeld:573 € × 70 % = 401,10 €

Ergebnis: Frau Müller bekommt 430 € Pflegedienst + 401,10 € Pflegegeld = 831,10 € Gesamtleistung

Rechenbeispiel 2: Pflegegrad 2

Situation: Herr Schmidt hat Pflegegrad 2. Der Pflegedienst kommt einmal pro Woche zur Medikamentenkontrolle und Blutzuckermessung. Kosten: 152 € im Monat.

Maximale Sachleistung PG 2:761 €
Pflegedienst verbraucht:152 €
Verbrauchter Anteil:152 ÷ 761 = 20,0 %
Verbleibendes Pflegegeld:332 € × 80 % = 265,60 €

Ergebnis: Herr Schmidt bekommt 152 € Pflegedienst + 265,60 € Pflegegeld = 417,60 € Gesamtleistung

Rechenbeispiel 3: Pflegegrad 4

Situation: Frau Weber hat Pflegegrad 4. Der Pflegedienst kommt morgens und abends (Körperpflege, Medikamente, Lagerung). Kosten: 1.245 € im Monat.

Maximale Sachleistung PG 4:1.778 €
Pflegedienst verbraucht:1.245 €
Verbrauchter Anteil:1.245 ÷ 1.778 = 70,0 %
Verbleibendes Pflegegeld:765 € × 30 % = 229,50 €

Ergebnis: Frau Weber bekommt 1.245 € Pflegedienst + 229,50 € Pflegegeld = 1.474,50 € Gesamtleistung

Warum sich die Kombinationsleistung lohnt

Mehr Geld insgesamt

Pflegedienst + anteiliges Pflegegeld ergibt oft mehr als nur Pflegegeld allein

Professionelle Entlastung

Der Pflegedienst übernimmt die schwierigen Aufgaben, Sie behältst die Kontrolle

Flexibel anpassbar

Sie können das Verhältnis jeden Monat ändern – je nach Bedarf

Beratungspflicht erfüllt

Durch den Pflegedienst erfüllst Sie automatisch die halbjährliche Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)

Wichtig zu wissen

Die Kombinationsleistung muss nicht extra beantragt werden. Sobald ein Pflegedienst Sachleistungen abrechnet und Sie gleichzeitig Pflegegeld beziehst, rechnet die Kasse automatisch um.

Das Verhältnis wird monatlich neu berechnet. Wenn der Pflegedienst in einem Monat weniger kommt, bekommen Sie mehr Pflegegeld.

Die Kombinationsleistung gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistungen.

Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) ist davon unabhängig und steht Ihnen zusätzlich zu.

Unsicher, was sich für Sie lohnt? Wir rechnen es durch.

Rufen Sie uns an – wir berechnen kostenlos, wie viel Pflegegeld Ihnen bei der Kombinationsleistung zusteht.

0941 / 785 274 01

Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI · Beträge gültig ab 01.01.2025 (Stand 2026)