Du merkst, dass dein Angehöriger im Alltag immer mehr Hilfe braucht? Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Pflegegrad beantragst – einfach, ehrlich und aus der Praxis.
Als ambulanter Pflegedienst erleben wir täglich, dass Angehörige unsicher sind: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was passiert bei der Begutachtung? Worauf muss ich achten? Viele machen den Fehler, bei der Begutachtung nur Diagnosen aufzuzählen – dabei geht es um etwas ganz anderes: um die tatsächliche Hilfe, die im Alltag gebraucht wird. Diese Seite erklärt dir alles, was du wissen musst.
So läuft es ab – von der ersten Idee bis zum Bescheid.
Ruf bei der Pflegekasse deines Angehörigen an. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt – also einfach die Nummer auf der Versichertenkarte anrufen.
Sag am Telefon: „Ich möchte für meinen Angehörigen [Name] einen Antrag auf Pflegegrad stellen."
Das war's schon! Die Pflegekasse schickt dir dann ein Antragsformular per Post zu. Manchmal geht es auch online – frag einfach nach.
Wenn der Brief mit dem Antragsformular kommt: Ausfüllen und zurückschicken. Das Formular ist meistens recht einfach – Name, Adresse, Versichertennummer, Unterschrift.
Oft liegt auch ein Fragebogen zur Pflegesituation bei (Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Pflegeaufwand). Füll ihn soweit möglich aus – auch hier gilt: Beschreibe den schlechtesten Tag. Die Angaben zum Pflegeaufwand sind auch für deine Rentenversicherung wichtig.
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung muss der Medizinische Dienst (MD) einen Gutachter zu deinem Angehörigen nach Hause schicken.
Das ist der entscheidende Moment – und hier machen viele einen großen Fehler:
Viele Angehörige zählen beim Gutachter nur Diagnosen auf: „Er hat Diabetes, Arthrose, Bluthochdruck..." – aber das ist nicht das, was zählt!
Der Gutachter will wissen: Was kann die Person im Alltag NICHT MEHR alleine? Wo braucht sie konkret Hilfe?
So beschreibst du es richtig:
Nach der Begutachtung bekommst du einen Brief von der Pflegekasse. Darin steht:
Dem Brief liegt auch das Gutachten bei – lies es dir genau durch! Dort steht, wie der Gutachter die einzelnen Bereiche bewertet hat.
Du bist mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Dann kannst du innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.
Dafür reicht erstmal ein kurzer Brief an die Pflegekasse:
So hast du die Frist gewahrt und kannst in Ruhe die Begründung vorbereiten. Schau dir das Gutachten genau an: Wo wurde dein Angehöriger besser eingestuft, als er wirklich ist?
Der Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche. In jedem Bereich wird geschaut, wie selbstständig dein Angehöriger noch ist.
Kann sich die Person noch selbstständig bewegen? Zum Beispiel:
Hier geht es nur um die körperliche Fähigkeit – nicht darum, ob die Person weiß, wohin sie gehen will.
Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad – und desto mehr Leistungen stehen dir zu.
Geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, kein Anspruch auf Sachleistungen – aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich.
Erhebliche Beeinträchtigung. Regelmäßige Hilfe bei mehreren Alltagsaktivitäten nötig.
Schwere Beeinträchtigung. Tägliche Hilfe bei vielen Verrichtungen erforderlich.
Schwerste Beeinträchtigung. Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit nur wenigen selbstständigen Aktivitäten.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Pflegegeld bekommst du, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt. Sachleistungen sind für professionelle Pflegedienste wie uns. Du kannst beides auch kombinieren (Kombinationsleistung). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen – aber einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der z.B. für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfe genutzt werden kann. Alle Beträge Stand 2026 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
So kann eine Begutachtung ablaufen – und warum die richtige Beschreibung den Unterschied macht.
Diagnosen: Demenz im Frühstadium, Arthrose in beiden Knien, Diabetes Typ 2
Was die Tochter beim ersten Versuch sagte:
„Mama hat Demenz, Arthrose und Diabetes. Sie braucht Hilfe.“
→ Ergebnis: Pflegegrad 1 (nur 131 € Entlastungsbetrag)
Was die Tochter beim Widerspruch beschrieb:
→ Ergebnis nach Widerspruch: Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld + Sachleistungen möglich)
Der Unterschied? Nicht die Diagnosen haben sich geändert – sondern die Beschreibung der konkreten Hilfe im Alltag. Genau deshalb ist es so wichtig, nicht nur Krankheiten aufzuzählen, sondern zu beschreiben, was wirklich nicht mehr geht.
Du pflegst selbst, möchtest aber auch einen Pflegedienst einsetzen? Dann kannst du beides kombinieren.
Frau Müller hat Pflegegrad 3. Ihr stehen 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Sachleistungen zu. Sie nutzt einen Pflegedienst für die Morgenversorgung, der 749 € monatlich kostet.
So funktioniert die Rechnung: Der Pflegedienst kostet 749 € – das sind 50% der möglichen Sachleistung (1.497 €). Die restlichen 50% bekommt Frau Müller als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt: 50% von 599 € = ca. 300 € auf ihr Konto.
Wenn sich der Zustand deines Angehörigen verschlechtert hat, kannst du jederzeit eine Höherstufung beantragen – auch wenn der aktuelle Pflegegrad erst kürzlich festgestellt wurde. Dafür rufst du einfach wieder bei der Pflegekasse an.
Typische Anzeichen für eine Höherstufung:
Viele Angehörige wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Hier die wichtigsten – einfach erklärt. Klicke auf ein Thema für mehr Details.
Alle Beträge Stand 2026 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel.
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Dabei kommt ein zugelassener Pflegedienst zu euch nach Hause und schaut, ob die Pflege gut läuft.
Für alle Pflegegrade (2–5) seit 2026:
Mindestens 1x pro Halbjahr (alle 6 Monate)
Was passiert, wenn du es vergisst?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar ganz einstellen. Vorher muss sie dich aber schriftlich mahnen. Wenn du den Beratungseinsatz nachholst, wird die Kürzung in der Regel rückgängig gemacht.
Gut zu wissen: Der Beratungseinsatz ist für dich kostenlos – die Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst direkt. Und: Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig (1x jährlich möglich).
Wir machen das gerne für dich! Ruf uns einfach an und vereinbare einen Termin für den Beratungseinsatz.
Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner kannst du vorab einschätzen, welcher Pflegegrad in Frage kommt. Der Rechner führt dich durch alle 6 offiziellen Bereiche der MDK-Begutachtung.
Das raten wir unseren Familien vor der Begutachtung.
Schreib 1–2 Wochen lang auf, wobei du hilfst: Wann, wie oft, wie lange. Das ist Gold wert für den Gutachter.
Beschreibe nicht den besten, sondern einen typischen oder schlechten Tag. Viele spielen die Situation unbewusst herunter.
Lege aktuelle Arztbriefe, Krankenhausberichte und die Medikamentenliste bereit. Das untermauert deine Schilderung.
Sei bei der Begutachtung dabei! Dein Angehöriger wird vieles herunterspielen – du kannst ergänzen, wie es wirklich ist.
Beschreibe die Situation ehrlich und konkret. Übertreiben schadet – die Gutachter sind erfahren und merken das.
Wir beraten dich gerne vor der Begutachtung – kostenlos und unverbindlich. Ruf einfach an!
Bei der Begutachtung kann der Gutachter verschiedene Übungen machen. Hier sind drei typische Beispiele – damit du weißt, was auf euch zukommen kann.
Es kann sein, dass der Gutachter deinen Angehörigen bittet, beide Hände hinter den Kopf zu führen. Dabei soll der Kopf aufrecht bleiben.
Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst die Haare waschen, kämmen oder föhnen?
Die meisten ziehen den Kopf nach unten Richtung Brust, um die Hände irgendwie hinter den Kopf zu bekommen. Das verfälscht das Ergebnis! Der Kopf muss aufrecht bleiben. Wenn es nicht geht – dann geht es eben nicht. Genau das soll der Gutachter sehen.
Eine weitere mögliche Übung: Der Gutachter bittet deinen Angehörigen, beide Hände hinter den Rücken zu führen – so als würde man eine Schürze zubinden.
Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst das Gesäß reinigen? Kann sie sich die Hose und Unterwäsche selbständig an- und ausziehen?
Viele versuchen unter Schmerzen, die Hände hinter dem Rücken zusammenzubringen. Bitte sofort aufhören, wenn es zieht oder wehtut! Der Gutachter soll genau sehen, dass es nicht geht. Sich durchquälen bringt nur einen besseren Eindruck – und damit weniger Punkte.
Es kann auch vorkommen, dass der Gutachter deinen Angehörigen bittet, im Sitzen mit den Händen die Zehen zu berühren.
Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst Socken, Schuhe und Hose anziehen? Kommt sie alleine an ihre Füße?
Den meisten wird es schon ab Höhe Schienbein zur Qual. Und das Fatale: Beim Hochkommen kommt oft der Schwindel. Genau das ist wichtig für die Bewertung! Nicht durchquälen – zeigen, wo die Grenze ist.
Die goldene Regel bei der Begutachtung
Nicht durchquälen, nicht übertreiben – sondern ehrlich zeigen, wo die Grenzen sind. Der Gutachter ist nicht euer Feind. Er soll sehen, wie es wirklich ist. Und wenn etwas wehtut oder nicht geht: Sofort sagen und aufhören.
Dokumentiere 1–2 Wochen lang, wobei du deinem Angehörigen hilfst. Mit Anleitung, Tagesprotokoll für 7 Tage und Platz für Notizen.
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Du bist unsicher, ob ein Pflegegrad in Frage kommt? Du brauchst Hilfe beim Antrag oder bei der Vorbereitung auf die Begutachtung? Wir beraten dich gerne – kostenlos und unverbindlich.
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