Hilfe für Angehörige

Pflegegrad beantragen – so geht's wirklich

Du merkst, dass dein Angehöriger im Alltag immer mehr Hilfe braucht? Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Pflegegrad beantragst – einfach, ehrlich und aus der Praxis.

Warum diese Seite?

Als ambulanter Pflegedienst erleben wir täglich, dass Angehörige unsicher sind: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was passiert bei der Begutachtung? Worauf muss ich achten? Viele machen den Fehler, bei der Begutachtung nur Diagnosen aufzuzählen – dabei geht es um etwas ganz anderes: um die tatsächliche Hilfe, die im Alltag gebraucht wird. Diese Seite erklärt dir alles, was du wissen musst.

In 5 Schritten zum Pflegegrad

So läuft es ab – von der ersten Idee bis zum Bescheid.

Schritt 1

Bei der Pflegekasse anrufen

Ruf bei der Pflegekasse deines Angehörigen an. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt – also einfach die Nummer auf der Versichertenkarte anrufen.

Sag am Telefon: „Ich möchte für meinen Angehörigen [Name] einen Antrag auf Pflegegrad stellen."

Das war's schon! Die Pflegekasse schickt dir dann ein Antragsformular per Post zu. Manchmal geht es auch online – frag einfach nach.

Tipp: Der Antrag gilt ab dem Tag des Anrufs! Also nicht warten – je früher du anrufst, desto früher bekommst du Leistungen.
Dein Recht – die Fristen: Innerhalb von 2 Wochen nach deinem Anruf muss dir die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten. Und spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang deines schriftlichen Antrags muss die Kasse über deinen Antrag entschieden haben.
Schritt 2

Antrag ausfüllen und zurückschicken

Wenn der Brief mit dem Antragsformular kommt: Ausfüllen und zurückschicken. Das Formular ist meistens recht einfach – Name, Adresse, Versichertennummer, Unterschrift.

Oft liegt auch ein Fragebogen zur Pflegesituation bei (Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Pflegeaufwand). Füll ihn soweit möglich aus – auch hier gilt: Beschreibe den schlechtesten Tag. Die Angaben zum Pflegeaufwand sind auch für deine Rentenversicherung wichtig.

Tipp: Mach eine Kopie vom ausgefüllten Antrag, bevor du ihn abschickst. So hast du immer einen Nachweis.
Was dann passiert: Nach dem Eingang deines Antrags bekommst du ein weiteres Schreiben per Post, in dem dir der Termin für die Begutachtung mitgeteilt wird.
Schritt 3

Die Begutachtung – der wichtigste Termin

Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung muss der Medizinische Dienst (MD) einen Gutachter zu deinem Angehörigen nach Hause schicken.

Sonderfall Krankenhaus, Reha oder Hospiz: Liegt dein Angehöriger im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, gilt eine verkürzte Frist von nur 5 Arbeitstagen. Dabei wird zunächst nur festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und ob mindestens Pflegegrad 2 erreicht wird. Die vollständige Begutachtung wird dann später nachgeholt.

Wichtig: Sprich den Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Reha an! Die Mitarbeiter dort sind auf Pflegegrad-Anträge spezialisiert, kennen die richtigen Formulierungen, legen die Krankenhausberichte gleich mit bei und können auch Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) direkt mit anfordern.
Wenn der MD zu langsam ist: Schafft der Medizinische Dienst es nicht, innerhalb der 20 Arbeitstage einen Gutachter zu schicken, muss die Kasse dir 3 unabhängige Gutachter zur Auswahl stellen – du kannst dir dann einen davon aussuchen.
So läuft es ab: Der Gutachter kommt mit einem Laptop, auf dem das Begutachtungsinstrument installiert ist. Wichtig zu wissen: Der Gutachter arbeitet die 6 Module selten stur als Checkliste ab. Stattdessen lässt er alles in ein ganz normales Gespräch einfließen. Er fragt nach dem Alltag, wie der Tag so abläuft, was gut klappt und wo Hilfe nötig ist – und ordnet die Antworten im Hintergrund den einzelnen Modulen zu. Die Ergebnisse gibt er direkt am Laptop ein. Der Gutachter sieht also schon vor Ort, was herauskommt – aber das Ergebnis erfährt ihr erst später per Post von der Pflegekasse.
Warum sagt der Gutachter nicht gleich das Ergebnis? Der MD-Gutachter erstellt nur eine Empfehlung – die endgültige Entscheidung über deinen Pflegegrad trifft die Pflegekasse. Das ist gesetzlich so geregelt. In den allermeisten Fällen folgt die Kasse der Empfehlung – aber nicht immer. Manchmal vergibt sie sogar einen höheren Pflegegrad, wenn zusätzliche Unterlagen vorliegen. Deshalb darf der Gutachter vor Ort nichts versprechen.

Das ist der entscheidende Moment – und hier machen viele einen großen Fehler:

Der häufigste Fehler

Viele Angehörige zählen beim Gutachter nur Diagnosen auf: „Er hat Diabetes, Arthrose, Bluthochdruck..." – aber das ist nicht das, was zählt!

Der Gutachter will wissen: Was kann die Person im Alltag NICHT MEHR alleine? Wo braucht sie konkret Hilfe?

So beschreibst du es richtig:

„Mama hat Arthrose in den Knien"
„Mama kann sich nicht mehr alleine die Strümpfe anziehen. Sie braucht Hilfe beim Aufstehen vom Stuhl. Treppensteigen geht nur noch mit Festhalten am Geländer und sehr langsam."
„Papa hat Demenz"
„Papa vergisst seine Medikamente, wenn man ihn nicht daran erinnert. Er findet manchmal den Weg vom Bad zurück ins Schlafzimmer nicht. Er weiß oft nicht, welcher Tag heute ist."
Unser wichtigster Tipp: Beschreibe den schlechtesten Tag, nicht den besten! Viele Pflegebedürftige reißen sich beim Gutachterbesuch zusammen und zeigen sich von ihrer besten Seite. Sag dem Gutachter ehrlich, wie es an einem normalen oder schlechten Tag aussieht.
Schritt 4

Der Bescheid kommt per Post

Nach der Begutachtung bekommst du einen Brief von der Pflegekasse. Darin steht:

  • Welcher Pflegegrad festgestellt wurde (1 bis 5) – oder ob der Antrag abgelehnt wurde
  • Wie viele Punkte in jedem der 6 Bereiche vergeben wurden
  • Welche Leistungen dir jetzt zustehen

Dem Brief liegt auch das Gutachten bei – lies es dir genau durch! Dort steht, wie der Gutachter die einzelnen Bereiche bewertet hat.

Dein Recht bei Verzögerung: Die Pflegekasse hat insgesamt 25 Arbeitstage ab Antragstellung für ihre Entscheidung. Dauert es länger und die Kasse hat die Verzögerung zu verantworten, muss sie dir 70 Euro pro angefangene Woche Verzögerung zahlen! Ruf bei der Kasse an, frag nach dem Stand und weise auf die gesetzliche Frist hin.
Tipp: Wenn du das Gutachten nicht verstehst – ruf uns an! Wir helfen dir gerne, die Bewertung einzuordnen.
Schritt 5

Widerspruch einlegen – wenn nötig

Du bist mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Dann kannst du innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.

Dafür reicht erstmal ein kurzer Brief an die Pflegekasse:

„Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach."

So hast du die Frist gewahrt und kannst in Ruhe die Begründung vorbereiten. Schau dir das Gutachten genau an: Wo wurde dein Angehöriger besser eingestuft, als er wirklich ist?

Tipp: Nutze unseren kostenlosen Pflegegradrechner um vorab einzuschätzen, ob ein Widerspruch Sinn macht.

Was wird bei der Begutachtung geprüft?

Der Gutachter bewertet 6 Lebensbereiche. In jedem Bereich wird geschaut, wie selbstständig dein Angehöriger noch ist.

Kann sich die Person noch selbstständig bewegen? Zum Beispiel:

  • Im Bett umdrehen und aufsetzen
  • Sicher sitzen bleiben
  • Vom Bett in den Rollstuhl umsetzen
  • In der Wohnung herumgehen
  • Treppen steigen

Hier geht es nur um die körperliche Fähigkeit – nicht darum, ob die Person weiß, wohin sie gehen will.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad – und desto mehr Leistungen stehen dir zu.

1

Pflegegrad 1

12,5 – 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, kein Anspruch auf Sachleistungen – aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich.

Entlastungsbetrag131 €
2

Pflegegrad 2

27 – 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung. Regelmäßige Hilfe bei mehreren Alltagsaktivitäten nötig.

Pflegegeld347 €
Sachleistung796 €
3

Pflegegrad 3

47,5 – 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung. Tägliche Hilfe bei vielen Verrichtungen erforderlich.

Pflegegeld599 €
Sachleistung1.497 €
4

Pflegegrad 4

70 – 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung. Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit nur wenigen selbstständigen Aktivitäten.

Pflegegeld800 €
Sachleistung1.859 €
5

Pflegegrad 5

90 – 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Pflegegeld990 €
Sachleistung2.299 €

Pflegegeld bekommst du, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt. Sachleistungen sind für professionelle Pflegedienste wie uns. Du kannst beides auch kombinieren (Kombinationsleistung). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen – aber einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der z.B. für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfe genutzt werden kann. Alle Beträge Stand 2026 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

Ein Beispiel aus der Praxis

So kann eine Begutachtung ablaufen – und warum die richtige Beschreibung den Unterschied macht.

👵

Frau Müller, 78 Jahre

Diagnosen: Demenz im Frühstadium, Arthrose in beiden Knien, Diabetes Typ 2

Was die Tochter beim ersten Versuch sagte:

„Mama hat Demenz, Arthrose und Diabetes. Sie braucht Hilfe.“

→ Ergebnis: Pflegegrad 1 (nur 131 € Entlastungsbetrag)

Was die Tochter beim Widerspruch beschrieb:

  • Mobilität: „Mama kann nicht mehr alleine aufstehen. Vom Bett zum Bad braucht sie meinen Arm. Treppen geht gar nicht mehr.“
  • Geistige Fähigkeiten: „Sie weiß oft nicht, welcher Tag ist. Letzte Woche hat sie den Herd angelassen und es nicht gemerkt.“
  • Selbstversorgung: „Ich muss ihr beim Waschen helfen, sie kann sich nicht mehr bücken für die Füße. Strümpfe anziehen geht alleine nicht. Beim Essen verschluckt sie sich regelmäßig.“
  • Medikamente: „Ich richte 3x täglich die Tabletten und muss dabei sein, sonst nimmt sie die doppelte Dosis oder vergisst sie ganz. Blutzucker messe ich 2x täglich.“
  • Alltag: „Sie sitzt den ganzen Tag im Sessel. Früher hat sie täglich ihre Schwester angerufen – jetzt fällt ihr nicht mal mehr ein, wo das Telefon liegt.“

→ Ergebnis nach Widerspruch: Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld + Sachleistungen möglich)

Der Unterschied? Nicht die Diagnosen haben sich geändert – sondern die Beschreibung der konkreten Hilfe im Alltag. Genau deshalb ist es so wichtig, nicht nur Krankheiten aufzuzählen, sondern zu beschreiben, was wirklich nicht mehr geht.

Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren

Du pflegst selbst, möchtest aber auch einen Pflegedienst einsetzen? Dann kannst du beides kombinieren.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Frau Müller hat Pflegegrad 3. Ihr stehen 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Sachleistungen zu. Sie nutzt einen Pflegedienst für die Morgenversorgung, der 749 € monatlich kostet.

Sachleistung genutzt749 €von 1.497 € = 50%
Restliches Pflegegeld50% von 599 €= 300 €
Gesamt pro Monat749 € + 300 €= 1.049 € Gesamtwert

So funktioniert die Rechnung: Der Pflegedienst kostet 749 € – das sind 50% der möglichen Sachleistung (1.497 €). Die restlichen 50% bekommt Frau Müller als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt: 50% von 599 € = ca. 300 € auf ihr Konto.

Zustand verschlechtert? Höherstufung beantragen!

Wenn sich der Zustand deines Angehörigen verschlechtert hat, kannst du jederzeit eine Höherstufung beantragen – auch wenn der aktuelle Pflegegrad erst kürzlich festgestellt wurde. Dafür rufst du einfach wieder bei der Pflegekasse an.

Typische Anzeichen für eine Höherstufung:

  • Mehr Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen nötig
  • Zunehmende Vergesslichkeit oder Verwirrtheit
  • Häufigere Stürze oder Unsicherheit beim Gehen
  • Neue Diagnosen (z.B. Schlaganfall, fortschreitende Demenz)
  • Nächtliche Unruhe oder Weglauftendenz
Tipp: Führe auch hier vorher ein Pflegetagebuch, damit du bei der erneuten Begutachtung konkret beschreiben kannst, was sich verschlechtert hat.

Was steht dir ab Pflegegrad 2 zu?

Viele Angehörige wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Hier die wichtigsten – einfach erklärt. Klicke auf ein Thema für mehr Details.

Alle Beträge Stand 2026 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel.

Wichtig: Beratungseinsatz nicht vergessen!

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz durchführen lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Dabei kommt ein zugelassener Pflegedienst zu euch nach Hause und schaut, ob die Pflege gut läuft.

Für alle Pflegegrade (2–5) seit 2026:

Mindestens 1x pro Halbjahr (alle 6 Monate)

Was passiert, wenn du es vergisst?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar ganz einstellen. Vorher muss sie dich aber schriftlich mahnen. Wenn du den Beratungseinsatz nachholst, wird die Kürzung in der Regel rückgängig gemacht.

Gut zu wissen: Der Beratungseinsatz ist für dich kostenlos – die Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst direkt. Und: Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig (1x jährlich möglich).

Wir machen das gerne für dich! Ruf uns einfach an und vereinbare einen Termin für den Beratungseinsatz.

Welchen Pflegegrad könnte ich bekommen?

Mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner kannst du vorab einschätzen, welcher Pflegegrad in Frage kommt. Der Rechner führt dich durch alle 6 offiziellen Bereiche der MDK-Begutachtung.

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Unsere Tipps aus der Praxis

Das raten wir unseren Familien vor der Begutachtung.

Pflegetagebuch führen

Schreib 1–2 Wochen lang auf, wobei du hilfst: Wann, wie oft, wie lange. Das ist Gold wert für den Gutachter.

Schlechte Tage beschreiben

Beschreibe nicht den besten, sondern einen typischen oder schlechten Tag. Viele spielen die Situation unbewusst herunter.

Arztberichte bereithalten

Lege aktuelle Arztbriefe, Krankenhausberichte und die Medikamentenliste bereit. Das untermauert deine Schilderung.

Dabei sein!

Sei bei der Begutachtung dabei! Dein Angehöriger wird vieles herunterspielen – du kannst ergänzen, wie es wirklich ist.

Ehrlich sein, nicht übertreiben

Beschreibe die Situation ehrlich und konkret. Übertreiben schadet – die Gutachter sind erfahren und merken das.

Uns vorher anrufen

Wir beraten dich gerne vor der Begutachtung – kostenlos und unverbindlich. Ruf einfach an!

Beispiele aus der Praxis

Was bei einer Begutachtung passieren kann

Bei der Begutachtung kann der Gutachter verschiedene Übungen machen. Hier sind drei typische Beispiele – damit du weißt, was auf euch zukommen kann.

☝️

Der Nackengriff

Es kann sein, dass der Gutachter deinen Angehörigen bittet, beide Hände hinter den Kopf zu führen. Dabei soll der Kopf aufrecht bleiben.

Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst die Haare waschen, kämmen oder föhnen?

Wichtig – typischer Fehler:

Die meisten ziehen den Kopf nach unten Richtung Brust, um die Hände irgendwie hinter den Kopf zu bekommen. Das verfälscht das Ergebnis! Der Kopf muss aufrecht bleiben. Wenn es nicht geht – dann geht es eben nicht. Genau das soll der Gutachter sehen.

🔙

Der Schürzengriff

Eine weitere mögliche Übung: Der Gutachter bittet deinen Angehörigen, beide Hände hinter den Rücken zu führen – so als würde man eine Schürze zubinden.

Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst das Gesäß reinigen? Kann sie sich die Hose und Unterwäsche selbständig an- und ausziehen?

Wichtig – typischer Fehler:

Viele versuchen unter Schmerzen, die Hände hinter dem Rücken zusammenzubringen. Bitte sofort aufhören, wenn es zieht oder wehtut! Der Gutachter soll genau sehen, dass es nicht geht. Sich durchquälen bringt nur einen besseren Eindruck – und damit weniger Punkte.

🦶

Im Sitzen zu den Zehen greifen

Es kann auch vorkommen, dass der Gutachter deinen Angehörigen bittet, im Sitzen mit den Händen die Zehen zu berühren.

Was er damit prüft: Kann sich die Person noch selbst Socken, Schuhe und Hose anziehen? Kommt sie alleine an ihre Füße?

Wichtig – das passiert oft:

Den meisten wird es schon ab Höhe Schienbein zur Qual. Und das Fatale: Beim Hochkommen kommt oft der Schwindel. Genau das ist wichtig für die Bewertung! Nicht durchquälen – zeigen, wo die Grenze ist.

Die goldene Regel bei der Begutachtung

Nicht durchquälen, nicht übertreiben – sondern ehrlich zeigen, wo die Grenzen sind. Der Gutachter ist nicht euer Feind. Er soll sehen, wie es wirklich ist. Und wenn etwas wehtut oder nicht geht: Sofort sagen und aufhören.

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