Was wir für Sie tun
Wir sind Ihr ambulanter Pflegedienst in Regensburg. Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hauswirtschaft – alles aus einer Hand, direkt bei Ihnen zu Hause.
Grundpflege (SGB XI)
Die Grundpflege umfasst alles, was im Alltag an pflegerischer Unterstützung gebraucht wird. Wir helfen dort, wo es nötig ist – und lassen Ihrem Angehörigen so viel Eigenständigkeit wie möglich.
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Lagern und Mobilisieren
- Hilfe beim Toilettengang
- Betten und Aufstehen
Behandlungspflege (SGB V)
Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad – ein Rezept vom Hausarzt reicht.
- Medikamentengabe
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Katheterpflege
Entlastungsleistungen
131 € im Monat stehen jedem Pflegebedürftigen zu – auch bei Pflegegrad 1. Damit lassen sich Betreuung, Haushaltshilfe oder andere Entlastungsangebote finanzieren. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
- Begleitung beim Einkaufen
- Unterstützung im Haushalt
- Beaufsichtigung zu Hause
- Spaziergänge und Ausflüge
Betreuung
Pflege ist mehr als Körperpflege. Wer den ganzen Tag allein ist, braucht Gesellschaft und Ansprache. Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit – für Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder einfach dafür, da zu sein.
- Gespräche und Gesellschaft
- Gemeinsames Kochen und Backen
- Vorlesen und Spiele
- Gedächtnistraining
- Spaziergänge
Hauswirtschaft
Wenn die Kräfte nachlassen, bleibt oft der Haushalt auf der Strecke. Wir sorgen dafür, dass zu Hause alles läuft – damit sich Ihr Angehöriger wohlfühlt und Sie als Pflegende entlastet werden.
- Einkaufen und Kochen
- Wäsche waschen und bügeln
- Reinigung der Wohnung
- Müll entsorgen
- Blumen gießen
Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI)
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst hat, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Seit 2026 gilt das für alle Pflegegrade – alle sechs Monate. Wir kommen zu Ihnen, beraten und dokumentieren den Besuch, damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt.
Sie möchten wissen, was Ihnen alles zusteht?
Pflegegeld, Sachleistungen, Landespflegegeld, Rente, Hilfsmittel – auf unserer Informationsseite finden Sie alles auf einen Blick, mit den passenden Links zu Anträgen und Behörden.
Alle Ansprüche auf einen BlickWir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
