In aller Kürze

Alles, was Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zusteht – auf einer Seite. Mit den passenden Links, damit Sie direkt zum richtigen Antrag kommen.

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Pflegegrade & Leistungen

Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Grad, desto mehr zahlt die Kasse. Wer sich zu Hause pflegen lässt, bekommt entweder Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (bei Pflege durch einen Pflegedienst). Beides lässt sich auch kombinieren.

Pflegegeld

Wenn Angehörige die Pflege übernehmen

PG 1(kein Anspruch)
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €
pro Monat · Stand Januar 2026 · Quelle: BMG

Sachleistungen

Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt

PG 1(kein Anspruch)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €
pro Monat · Stand Januar 2026 · Quelle: BMG
Kombinationsleistung: Sie können beides mischen. Beispiel: Der Pflegedienst kommt für 50 % der Sachleistungen – die restlichen 50 % bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
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Zusatzleistungen

Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es weitere Leistungen, die vielen gar nicht bekannt sind. Hier die wichtigsten:

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

Steht jedem Pflegebedürftigen zu – auch bei Pflegegrad 1. Gedacht für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Gemeinsamer Jahresbetrag

3.539 €/Jahr

Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Topf zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2. Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag aufteilen – ob für eine Auszeit der Pflegeperson oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.

Bei Vertretung durch nahe Angehörige ist die Erstattung auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt. Nachgewiesene Fahrtkosten werden zusätzlich erstattet.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 €/Monat

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – ab Pflegegrad 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht. Viele Anbieter liefern eine fertige Pflegebox direkt nach Hause.

Infos auf gesund.bund.de

Betreuungsgeld

ab PG 2

Für Betreuungsleistungen wie Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining. Wird über die Sachleistungen oder den Entlastungsbetrag abgerechnet.

12 Milliarden Euro

verfallen jedes Jahr an ungenutzten Pflegeleistungen in Deutschland.

Prüfen Sie, ob Sie alles nutzen, was Ihnen zusteht.

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Tagespflege

Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und ist abends wieder zu Hause. Die Kasse zahlt dafür zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen – es wird also nichts gekürzt.

In den Beträgen sind Pflege, Betreuung und Fahrtkosten enthalten. Essen und Unterkunft zahlen Sie selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Tagespflege – monatliche Höchstbeträge

§ 41 SGB XI – zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen

PG 1(nur über Entlastungsbetrag)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €
Stand Januar 2025 · Quelle: BMG

Rechenbeispiel PG 3: 599 € Pflegegeld + 1.497 € Tagespflege = 2.096 € im Monat. Dazu kommen noch 131 € Entlastungsbetrag.

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Hilfsmittel auf Rezept

Viele Hilfsmittel müssen Sie nicht selbst kaufen. Wenn der Arzt sie verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Dazu gehören zum Beispiel:

Rollator
Badewannenlift
Toilettensitzerhöhung
Pflegebett
Rollstuhl
Duschhocker
Gehstock / Gehbock
Kompressionsstrümpfe

So geht's: Rezept vom Arzt holen und direkt zum Sanitätshaus bringen. Das Sanitätshaus kümmert sich um die Genehmigung bei der Kasse. Sie müssen nur eine Zuzahlung von max. 10 € leisten.

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Wohnumfeldverbesserung

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € als Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der Wohnung – ab Pflegegrad 1. Damit lassen sich Barrieren abbauen und die Pflege zu Hause erleichtern.

Typische Maßnahmen:

Ebenerdige Dusche einbauen
Türen verbreitern
Haltegriffe anbringen
Treppenlift
Schwellen entfernen
Rutschfeste Böden
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Angehörige dürfen die Arbeiten auch selbst durchführen.
Infos beim Bundesgesundheitsministerium
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Landespflegegeld Bayern

Der Freistaat Bayern zahlt einmal im Jahr 1.000 € an pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern – ab Pflegegrad 2. Das Geld kommt zusätzlich zum Pflegegeld der Kasse und kann frei verwendet werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege
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Rente für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt von der Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Das erhöht Ihre spätere Rente – und Sie zahlen dafür keinen Cent.

Monatliche Rentenbeiträge der Pflegekasse

PflegegradBeitrag/MonatMehr Rente pro Pflegejahr
PG 2bis 198 €ca. 9 €/Monat
PG 3bis 316 €ca. 15 €/Monat
PG 4bis 514 €ca. 24 €/Monat
PG 5bis 735 €ca. 37 €/Monat
bei Pflege ab 10 Std./Woche · max. 30 Std. Erwerbstätigkeit · Stand 2026
Deutsche Rentenversicherung
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Beratungspflicht

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst hat, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Seit 2026 gilt das für alle Pflegegrade – alle sechs Monate. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Wir übernehmen diese Beratung gerne für Sie.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin – wir kommen zu Ihnen nach Hause.

0941 / 785 274 01
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Kontakt & Ansprechpartner

Pflege zu Hause Liegl

  • Bürozeiten

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  • Junkersstraße 7, 93055 Regensburg

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  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst

    116 117
  • Lebensbedrohlicher Notfall

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Alle Beträge: BMG, Stand Januar 2026. Keine Rechtsberatung.