In aller Kürze
Alles, was Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zusteht – auf einer Seite. Mit den passenden Links, damit Sie direkt zum richtigen Antrag kommen.
Pflegegrade & Leistungen
Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Grad, desto mehr zahlt die Kasse. Wer sich zu Hause pflegen lässt, bekommt entweder Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (bei Pflege durch einen Pflegedienst). Beides lässt sich auch kombinieren.
Pflegegeld
Wenn Angehörige die Pflege übernehmen
Sachleistungen
Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt
Zusatzleistungen
Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es weitere Leistungen, die vielen gar nicht bekannt sind. Hier die wichtigsten:
Entlastungsbetrag
131 €/MonatSteht jedem Pflegebedürftigen zu – auch bei Pflegegrad 1. Gedacht für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag
3.539 €/JahrSeit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Topf zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2. Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag aufteilen – ob für eine Auszeit der Pflegeperson oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.
Bei Vertretung durch nahe Angehörige ist die Erstattung auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt. Nachgewiesene Fahrtkosten werden zusätzlich erstattet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 €/MonatHandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – ab Pflegegrad 1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht. Viele Anbieter liefern eine fertige Pflegebox direkt nach Hause.
Betreuungsgeld
ab PG 2Für Betreuungsleistungen wie Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining. Wird über die Sachleistungen oder den Entlastungsbetrag abgerechnet.
12 Milliarden Euro
verfallen jedes Jahr an ungenutzten Pflegeleistungen in Deutschland.
Prüfen Sie, ob Sie alles nutzen, was Ihnen zusteht.
Tagespflege
Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und ist abends wieder zu Hause. Die Kasse zahlt dafür zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen – es wird also nichts gekürzt.
In den Beträgen sind Pflege, Betreuung und Fahrtkosten enthalten. Essen und Unterkunft zahlen Sie selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.
Tagespflege – monatliche Höchstbeträge
§ 41 SGB XI – zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen
Rechenbeispiel PG 3: 599 € Pflegegeld + 1.497 € Tagespflege = 2.096 € im Monat. Dazu kommen noch 131 € Entlastungsbetrag.
Hilfsmittel auf Rezept
Viele Hilfsmittel müssen Sie nicht selbst kaufen. Wenn der Arzt sie verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Dazu gehören zum Beispiel:
So geht's: Rezept vom Arzt holen und direkt zum Sanitätshaus bringen. Das Sanitätshaus kümmert sich um die Genehmigung bei der Kasse. Sie müssen nur eine Zuzahlung von max. 10 € leisten.
Wohnumfeldverbesserung
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € als Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der Wohnung – ab Pflegegrad 1. Damit lassen sich Barrieren abbauen und die Pflege zu Hause erleichtern.
Typische Maßnahmen:
Landespflegegeld Bayern
Der Freistaat Bayern zahlt einmal im Jahr 1.000 € an pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern – ab Pflegegrad 2. Das Geld kommt zusätzlich zum Pflegegeld der Kasse und kann frei verwendet werden.
Voraussetzungen:
- Mindestens Pflegegrad 2
- Hauptwohnsitz in Bayern
- Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege
Rente für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt von der Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Das erhöht Ihre spätere Rente – und Sie zahlen dafür keinen Cent.
Monatliche Rentenbeiträge der Pflegekasse
| Pflegegrad | Beitrag/Monat | Mehr Rente pro Pflegejahr |
|---|---|---|
| PG 2 | bis 198 € | ca. 9 €/Monat |
| PG 3 | bis 316 € | ca. 15 €/Monat |
| PG 4 | bis 514 € | ca. 24 €/Monat |
| PG 5 | bis 735 € | ca. 37 €/Monat |
Beratungspflicht
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst hat, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Seit 2026 gilt das für alle Pflegegrade – alle sechs Monate. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Wir übernehmen diese Beratung gerne für Sie.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin – wir kommen zu Ihnen nach Hause.
0941 / 785 274 01Kontakt & Ansprechpartner
Pflege zu Hause Liegl
Bürozeiten
Mo, Mi, Do: 8:00 – 12:00 Uhr
Junkersstraße 7, 93055 Regensburg
Wichtige Nummern
Pflegerische Rufbereitschaft 24h
0171 / 955 87 32Exklusiv für unsere Kunden – bei pflegerischen Notfällen außerhalb der Bürozeiten
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117Lebensbedrohlicher Notfall
112
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alle Beträge: BMG, Stand Januar 2026. Keine Rechtsberatung.
