Jeden Monat · Stand 2026
Pflegehilfsmittel – 42 € pro Monat
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – das alles bezahlt die Pflegekasse. Jeden Monat. Ohne Rezept.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden können. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € pro Monat – ab Pflegegrad 1.
42 € pro Monat · ab Pflegegrad 1
Kein Rezept nötig. Am einfachsten gehen Sie zu einem Sanitätshaus in Ihrer Nähe – die stellen den Antrag bei der Pflegekasse für Sie und kümmern sich um alles, sofern sie einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Kasse haben. Alternativ können Sie bei einem zugelassenen Anbieter online bestellen.
Was gehört dazu?
Einmalhandschuhe (Latex, Nitril, Vinyl)
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen (Einmal-Unterlagen)
Mundschutz / FFP2-Masken
Schutzschürzen / Einmalschürzen
Fingerlinge
Und was ist mit Rollator, Badewannenlift & Co.?
Das sind technische Hilfsmittel – die laufen über eine ärztliche Verordnung, nicht über die 42 €. Ihr Arzt stellt die Verordnung aus, Sie gehen damit zum Sanitätshaus, und das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Kasse ab.
Sie müssen diese Hilfsmittel nicht selbst kaufen! Rollator, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlift, Pflegebett – all das bekommen Sie über eine ärztliche Verordnung. Viele Familien wissen das nicht und kaufen teuer im Baumarkt oder online.
Übrigens: Hilfsmittelverordnungen belasten nicht das Budget Ihres Arztes – das ist gesetzlich im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) festgeschrieben. Ihr Arzt hat also keinen finanziellen Nachteil, wenn er Ihnen ein Hilfsmittel verordnet. Scheuen Sie sich nicht, danach zu fragen.
Unser Tipp
Zwei Wege: Entweder Sie gehen zu einem Sanitätshaus vor Ort – die kennen sich aus, stellen den Antrag und liefern Ihnen die Produkte regelmäßig. Oder Sie nutzen einen Online-Anbieter, der Ihnen eine monatliche Pflegebox zusammenstellt und direkt nach Hause schickt. In beiden Fällen wird direkt mit der Kasse abgerechnet – Sie müssen nichts vorstrecken.
Wohnumfeldverbesserung – bis zu 4.180 €
Wenn die Wohnung umgebaut werden muss, damit die Pflege zu Hause möglich bleibt, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Das gilt zum Beispiel für:
- • Türverbreiterungen für Rollstuhl
- • Ebenerdige Dusche statt Badewanne
- • Haltegriffe im Bad
- • Treppenlifte
- • Schwellenabbau
Den Antrag stellst Sie bei der Pflegekasse. Wichtig: Erst genehmigen lassen, dann umbauen!
Hinweis: Geplante Pflegereform 2027
Die Bundesregierung plant eine umfassende Pflegereform zum 01.01.2027. In der Diskussion steht unter anderem eine Neuordnung der Verhinderungspflege, des Entlastungsbetrags und der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ein Gesetzentwurf wird für Sommer 2026 erwartet. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes gelten die hier dargestellten Regelungen unverändert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Stand: Mai 2026 · Quelle: Empfehlungen der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“, Dezember 2025
Fragen zu Hilfsmitteln? Wir beraten Sie.
Wir wissen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen und wie Sie sie bekommen – ohne selbst zu zahlen.
0941 / 785 274 01