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Pflegedienst wechseln – Ihr Recht, Ihre Schritte, keine Nachteile

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Pflegedienst? Dann wechseln Sie. Das Gesetz ist hier eindeutig auf Ihrer Seite: Sie können den Pflegevertrag jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel reibungslos funktioniert.

Warum dieser Ratgeber auf unserer Seite steht

Weil wir finden, dass jeder Pflegebedürftige den Pflegedienst verdient, bei dem er sich wohlfühlt. Pflege ist persönlich – da muss die Chemie stimmen. Wir geben jeden Tag unser Bestes dafür. Und wir finden: Wer seine Rechte kennt, trifft bessere Entscheidungen. Für sich und für seinen Angehörigen.

1. Ihr Recht: Jederzeit fristlos kündigen

Das Sozialgesetzbuch ist hier glasklar. § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB XI regelt:

„Der Pflegebedürftige kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen."

Das bedeutet konkret: Sie können Ihren Pflegedienst heute kündigen und morgen einen neuen beauftragen. Sie brauchen dafür keinen Grund zu nennen. Keine Frist einzuhalten. Keine Genehmigung einzuholen. Es ist Ihr gutes Recht.

Falls in Ihrem Pflegevertrag etwas anderes steht – etwa eine Kündigungsfrist von 14 Tagen oder 4 Wochen – dann ist diese Klausel unwirksam. Sie müssen sich nicht daran halten.

2. Warum Kündigungsfristen im Vertrag unwirksam sind

Der Bundesgerichtshof hat am 09.06.2011 ein wegweisendes Urteil gesprochen (Aktenzeichen: III ZR 203/10). Darin stellt das Gericht fest:

  • Pflegeleistungen sind „Dienste höherer Art" im Sinne von § 627 BGB – vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen Arzt und Patient.
  • Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das die Intimsphäre berührt.
  • Kündigungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Pflegedienstes benachteiligen den Pflegebedürftigen unangemessen und sind daher nach § 307 BGB unwirksam.
  • Selbst eine 14-Tage-Frist ist bereits zu viel.

Was heißt das für Sie?

Egal was in Ihrem Pflegevertrag steht: Sie können jederzeit fristlos kündigen. Wenn ein Pflegedienst Ihnen sagt „Sie haben noch 14 Tage Kündigungsfrist", dann stimmt das nicht. Das Gesetz und der BGH sind eindeutig auf Ihrer Seite.

3. Gründe für einen Wechsel

Zunächst: Sie brauchen keinen Grund, um Ihren Pflegedienst zu wechseln. Das Gesetz verlangt keine Begründung. Trotzdem gibt es typische Situationen, in denen Angehörige über einen Wechsel nachdenken:

  • Unzuverlässigkeit: Pflegekräfte kommen wiederholt zu spät oder gar nicht, ohne Bescheid zu geben.
  • Mangelnde Kommunikation: Sie erreichen den Pflegedienst schlecht, Rückrufe bleiben aus, Absprachen werden nicht eingehalten.
  • Qualitätsprobleme: Die Pflege wird hastig oder oberflächlich durchgeführt, Ihr Angehöriger fühlt sich unwohl.
  • Fehlende Chemie: Das Vertrauensverhältnis stimmt nicht – und Vertrauen ist in der Pflege unverzichtbar.
  • Ständig wechselndes Personal: Jeden Tag kommt jemand anderes, Ihr Angehöriger kann keine Beziehung aufbauen.
  • Umzug: Sie ziehen in einen anderen Stadtteil oder eine andere Stadt.

All das sind nachvollziehbare Gründe. Aber nochmal: Sie müssen keinen davon nennen. „Ich möchte wechseln" reicht völlig aus.

4. So wechseln Sie in 4 Schritten

1

Neuen Pflegedienst suchen

Suchen Sie sich zuerst einen neuen Pflegedienst und klären Sie, ab wann dieser die Versorgung übernehmen kann. So vermeiden Sie eine Versorgungslücke. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und besprechen Sie den Pflegebedarf Ihres Angehörigen.

2

Alten Pflegedienst schriftlich kündigen

Ein kurzes Schreiben genügt. Es muss keine Begründung enthalten. Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Pflegevertrag für [Name des Pflegebedürftigen] mit sofortiger Wirkung gemäß § 120 Abs. 2 SGB XI.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

3

Pflegekasse informieren

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie den Pflegedienst gewechselt haben und nennen Sie den neuen Anbieter. In der Regel übernimmt der neue Pflegedienst diese Meldung für Sie – fragen Sie einfach nach.

4

Pflegedokumentation einfordern

Fordern Sie vom alten Pflegedienst die Pflegedokumentation, den aktuellen Medikamentenplan und eventuelle offene Verordnungen heraus. Der neue Pflegedienst braucht diese Unterlagen für eine nahtlose Weiterversorgung.

5. Was Sie beim Wechsel NICHT verlieren

Viele Angehörige haben Angst, dass ein Wechsel Nachteile mit sich bringt. Diese Sorge ist unbegründet:

Pflegegrad bleibtDer Pflegegrad ist personengebunden und hat nichts mit dem Pflegedienst zu tun.
Leistungsansprüche bleibenDie Pflegekasse zahlt an jeden zugelassenen Pflegedienst – Ihre Ansprüche ändern sich nicht.
Keine SperrfristEs gibt keine Wartezeit. Der neue Pflegedienst kann sofort mit der Versorgung beginnen.
Keine DoppelzahlungSie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen. Ab dem Tag der Kündigung fallen keine Kosten mehr an.

Kurz gesagt: Ein Wechsel hat für Sie und Ihren Angehörigen keinerlei negative Folgen. Die Pflegekasse darf den Wechsel auch nicht verweigern oder erschweren.

6. Was der alte Pflegedienst herausgeben muss

Nach der Kündigung haben Sie Anspruch auf die Herausgabe folgender Unterlagen:

  • Pflegedokumentation: Enthält alle bisherigen Pflegemaßnahmen, Beobachtungen und den Pflegeverlauf.
  • Aktueller Medikamentenplan: Damit der neue Pflegedienst die Medikamentengabe nahtlos fortsetzen kann.
  • Offene ärztliche Verordnungen: Falls Verordnungen für Behandlungspflege (§ 37 SGB V) noch laufen, müssen diese übergeben werden.
  • Schlüssel: Falls der Pflegedienst einen Wohnungsschlüssel hatte, muss dieser zurückgegeben werden – und umgekehrt.

Wichtig

Der alte Pflegedienst darf die Herausgabe der Pflegedokumentation nicht verweigern oder an Bedingungen knüpfen. Diese Unterlagen gehören dem Pflegebedürftigen bzw. seinem Bevollmächtigten.

7. Praxistipps für einen reibungslosen Übergang

  • Erst suchen, dann kündigenSuchen Sie sich zuerst den neuen Pflegedienst und vereinbaren Sie einen Starttermin. Kündigen Sie erst dann beim alten Anbieter, damit keine Versorgungslücke entsteht.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzenManche Pflegedienste behaupten, Sie hätten eine Kündigungsfrist. Das stimmt nicht. Verweisen Sie auf § 120 Abs. 2 SGB XI und das BGH-Urteil III ZR 203/10.
  • Pflegekasse als Verbündeten nutzenWenn der alte Pflegedienst Schwierigkeiten macht (z.B. Unterlagen nicht herausgibt), wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Diese kann vermitteln und hat ein Interesse an einer guten Versorgung.
  • Schriftlich kündigenAuch wenn eine mündliche Kündigung rechtlich ausreicht: Kündigen Sie schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) und bewahren Sie eine Kopie auf. So haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB XI – Pflegevertrag bei häuslicher Pflege
  • § 627 BGB – Fristlose Kündigung bei Dienstverhältnissen (Dienste höherer Art)
  • § 307 BGB – Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • BGH, Urteil vom 09.06.2011 – III ZR 203/10
  • Verbraucherzentrale: „Kündigung durch den Pflegedienst" (Stand 22.04.2025)

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