Hilfsmittel auf Rezept – Was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen
Rollator, Pflegebett oder Inkontinenzmaterial: Vieles zahlt die Krankenkasse. Wir erklären einfach und verständlich, welche Hilfsmittel Sie bekommen können, wie Sie diese beantragen und was Sie tun können, wenn die Kasse Nein sagt.
Kurz und knapp
- Viele Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Hörgerät zahlt die Krankenkasse. Sie brauchen dafür ein Rezept vom Arzt.
- Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat. Dafür brauchen Sie kein Rezept.
- Sie zahlen pro Hilfsmittel höchstens 10 Euro dazu. Kinder unter 18 zahlen nichts.
- Wenn die Kasse Nein sagt, können Sie Widerspruch einlegen. Das klappt oft.
Zwei Töpfe – zwei Wege
Es gibt zwei Arten von Hilfsmitteln. Der Unterschied ist wichtig, weil er bestimmt, wer bezahlt und wie Sie es beantragen.
Hilfsmittel sind Dinge, die Sie für Ihre Gesundheit brauchen. Zum Beispiel ein Rollator, ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder Kompressionsstrümpfe. Diese bezahlt die Krankenkasse. Sie brauchen dafür ein Rezept vom Arzt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Dinge, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden. Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese bezahlt die Pflegekasse – bis zu 42 Euro im Monat. Sie brauchen dafür kein Rezept, nur einen kurzen Antrag.
| Hilfsmittel | Pflegehilfsmittel | |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Brauche ich ein Rezept? | Ja, vom Arzt | Nein |
| Was brauche ich? | Ärztliches Rezept | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Beispiele | Rollator, Rollstuhl, Hörgerät, Pflegebett | Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen |
| Was zahle ich selbst? | Höchstens 10 Euro | Nichts (bis 42 Euro/Monat) |
Manche Hilfsmittel können beides sein. Ein Pflegebett zum Beispiel. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, klärt die Kasse von allein, wer zuständig ist. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, wenn sie medizinisch nötig sind. Das heißt: Wenn das Hilfsmittel hilft, eine Krankheit zu behandeln, eine Behinderung auszugleichen oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Es gibt ein Verzeichnis mit über 30.000 Hilfsmitteln. Aber auch Hilfsmittel, die nicht in der Liste stehen, können bezahlt werden. Fragen Sie im Zweifel einfach nach.
Hier die häufigsten Hilfsmittel, die auf Rezept bezahlt werden:
| Hilfsmittel | Wann braucht man das? |
|---|---|
| Rollator oder Gehgestell | Unsicherer Gang, Sturzgefahr |
| Inkontinenzmaterial | Windeln, Einlagen bei Blasen- oder Darmschwäche |
| Kompressionsstrümpfe | Venenleiden, nach einer Thrombose |
| Pflegebett | Bettlägerigkeit, Hilfe beim Aufstehen |
| Rollstuhl | Wenn Gehen nicht mehr möglich ist |
| Hörgerät | Schwerhörigkeit |
| Duschstuhl oder Badewannenlift | Sturzgefahr beim Duschen oder Baden |
| Toilettensitzerhöhung | Wenn das Hinsetzen und Aufstehen schwerfällt |
| Dekubitusmatratze | Gegen Wundliegen bei Bettlägerigkeit |
| Orthesen oder Schienen | Nach einer OP oder bei Gelenkproblemen |
| Inhalationsgerät | Bei COPD oder Asthma |
| Blutdruckmessgerät | Bei Bluthochdruck (wenn medizinisch nötig) |
Wichtig für Sie: Hilfsmittel kosten den Arzt nichts. Manche Ärzte zögern trotzdem, weil sie denken, es belastet ihr Budget. Das stimmt nicht. Hilfsmittel sind für Ärzte budgetneutral. Wenn Ihr Arzt zögert, weisen Sie ihn ruhig darauf hin.
So beantragen Sie ein Hilfsmittel
Der Weg zum Hilfsmittel ist einfacher, als viele denken. Es sind drei Schritte.
Schritt 1: Gehen Sie zum Arzt. Sagen Sie Ihrem Hausarzt oder Facharzt, welches Hilfsmittel Sie brauchen. Der Arzt schreibt Ihnen ein Rezept (Verordnung). Bitten Sie ihn, das Rezept möglichst genau auszufüllen: Was brauchen Sie? Warum brauchen Sie es? Welches Produkt genau?
Schritt 2: Gehen Sie mit dem Rezept ins Sanitätshaus. Sie bringen das Rezept direkt zu einem Sanitätshaus oder Hilfsmittelanbieter Ihrer Wahl. Das Sanitätshaus kümmert sich um alles Weitere – es reicht das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragt die Genehmigung für Sie. Die Kasse hat dann drei Wochen Zeit, um zu entscheiden. Wenn sie einen Gutachter einschaltet (z. B. den Medizinischen Dienst), sind es fünf Wochen.
Schritt 3: Hilfsmittel abholen oder liefern lassen. Sobald die Kasse genehmigt hat, meldet sich das Sanitätshaus bei Ihnen. Sie bekommen Ihr Hilfsmittel dort abgeholt oder direkt nach Hause geliefert. Sie dürfen sich den Anbieter frei aussuchen. Wenn Sie aber einen Anbieter wählen, der keinen Vertrag mit Ihrer Kasse hat, zahlen Sie den Aufpreis selbst.
Was kostet mich das?
Für die meisten Hilfsmittel zahlen Sie einen kleinen Teil selbst dazu. Das nennt man Zuzahlung.
| Was? | Wie viel zahle ich? |
|---|---|
| Hilfsmittel allgemein | 10 Prozent vom Preis – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro |
| Verbrauchsmaterial (z. B. Inkontinenzmaterial) | 10 Prozent pro Packung – höchstens 10 Euro im Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Nichts – die Pflegekasse zahlt bis 42 Euro im Monat |
Kinder und Jugendliche unter 18 sind komplett befreit. Sie zahlen nichts dazu.
Für Erwachsene gibt es eine Obergrenze: Wenn Sie in einem Jahr mehr als 2 Prozent Ihres Einkommens für Zuzahlungen ausgegeben haben, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel
Wenn Sie einen Pflegegrad haben (egal welchen, also 1 bis 5) und zu Hause gepflegt werden, steht Ihnen jeden Monat Geld für Verbrauchsmaterial zu. Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro im Monat für:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen (zum Wegwerfen)
- Mundschutz und FFP2-Masken
- Schutzschürzen
Unser Tipp: Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass ihnen diese 42 Euro zustehen. Prüfen Sie, ob Sie die Pauschale schon nutzen. Der Antrag dauert nur wenige Minuten.
Was tun, wenn die Kasse Nein sagt?
Es kommt leider vor, dass die Krankenkasse ein Hilfsmittel ablehnt. Besonders bei teureren Sachen wie Elektrorollstühlen, speziellen Matratzen oder teuren Hörgeräten. Aber: Geben Sie nicht auf. Viele Ablehnungen lassen sich kippen.
Lesen Sie den Bescheid genau. Warum wurde abgelehnt? Oft steht dort: "Medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt" oder "Es gibt eine günstigere Alternative."
Legen Sie Widerspruch ein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen angekommen ist. Schreiben Sie der Kasse, warum Sie das Hilfsmittel brauchen. Legen Sie am besten ein Schreiben vom Arzt bei, in dem er erklärt, warum genau dieses Hilfsmittel nötig ist.
Wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird: Sie können vor dem Sozialgericht klagen. Das kostet Sie nichts. Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland helfen Ihnen dabei – oft kostenlos.
Wichtig: Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht einschüchtern. Widersprüche sind oft erfolgreich, wenn sie gut begründet sind.
Hilfsmittel im Pflegeheim
Auch wer im Pflegeheim lebt, hat Anspruch auf eigene Hilfsmittel von der Krankenkasse. Das Heim muss nur die Grundausstattung stellen, also zum Beispiel Pflegebetten und Lagerungshilfen. Alles andere – ein eigener Rollstuhl, Hörgeräte, Inkontinenzmaterial – zahlt die Krankenkasse, wenn es medizinisch nötig ist.
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Hilfsmittel sind nur ein Teil der Unterstützung, die Ihnen zusteht. Einen Überblick über alle Leistungen gibt unser Artikel Diese 7 Leistungen verschenken die meisten Pflegefamilien. Wenn der Pflegefall plötzlich eintritt und Sie schnell Hilfsmittel brauchen, hilft unser Ratgeber Plötzlich Pflegefall – die ersten 7 Tage. Checklisten und Vorlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.Unser Rat an Sie
Hilfsmittel machen den Alltag leichter – für den Pflegebedürftigen und für die ganze Familie. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Arzt darauf anzusprechen. Es kostet den Arzt nichts, und Sie zahlen höchstens 10 Euro dazu.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Hilfsmittel für Ihre Situation passen, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind jeden Tag bei unseren Patienten zu Hause und wissen aus Erfahrung, was wirklich hilft.
Pflege zu Hause Liegl – Ihr ambulanter Pflegedienst in Regensburg. Telefon: 0941 / 785 274 01
Alle Angaben Stand April 2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Spitzenverband, Verbraucherzentrale, VDEK.
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