Plötzlich Pflegefall – Was Sie in den ersten 7 Tagen tun sollten
Ein Schlaganfall, ein Sturz, eine Diagnose – und plötzlich ist alles anders. Dieser Ratgeber führt Sie Tag für Tag durch die erste Woche nach einem Pflegefall: vom Anruf bei der Pflegekasse über den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bis zur Organisation der häuslichen Pflege. Mit allen Fristen, Beträgen und Telefonnummern, die Sie jetzt brauchen.
Wenn es plötzlich passiert
Es gibt Situationen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Ein Anruf aus dem Krankenhaus, ein Sturz in der Wohnung, eine Demenz-Diagnose beim Hausarzt. Von einem Moment auf den nächsten steht die Familie vor der Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig (BARMER Pflegereport 2025). Bei vielen kam der Pflegefall nicht schleichend, sondern über Nacht. Ein Schlaganfall ist die häufigste Ursache für plötzliche Pflegebedürftigkeit – rund 270.000 Menschen erleiden jedes Jahr einen in Deutschland. Danach folgen Oberschenkelhalsbrüche, Herzinfarkte und akute Verschlechterungen bei bestehenden Erkrankungen.
Das Gute: Sie müssen nicht alles sofort wissen. Aber es gibt Dinge, die Sie in den ersten Tagen tun sollten, weil Fristen laufen und Ihnen sonst Geld und Unterstützung entgehen. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die erste Woche.
Tag 1–2: Die wichtigsten Sofortmaßnahmen
Ruhe bewahren und Situation einschätzen
Das klingt banal, ist aber der wichtigste Rat: Atmen Sie durch. Sie müssen nicht alles an einem Tag erledigen. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick:
- Wie ist der gesundheitliche Zustand? Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder ist er zu Hause?
- Welche Unterstützung braucht er konkret? Kann er sich alleine waschen, anziehen, essen?
- Gibt es bereits eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
- Wer aus der Familie kann in den nächsten Tagen unterstützen?
Arbeitgeber informieren: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wenn Sie berufstätig sind, haben Sie nach § 2 PflegeZG das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad – eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit reicht aus.
Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort – am besten noch am selben Tag telefonisch und anschließend schriftlich. Während dieser 10 Tage sind Sie vor Kündigung geschützt.
Pflegeunterstützungsgeld beantragen
Für die 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung können Sie Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Das sind etwa 90 % Ihres Nettogehalts (gedeckelt auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze, also maximal 135,63 € pro Tag in 2026).
Seit dem 1. Januar 2024 können Sie diesen Anspruch jedes Kalenderjahr erneut geltend machen – er ist nicht mehr auf einmal im Leben begrenzt. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, nicht bei Ihrer eigenen.
Pflegeberatung anrufen
Sie haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag einen Beratungstermin anbieten. Aber Sie müssen nicht so lange warten – rufen Sie am besten direkt an:
| Anlaufstelle | Telefon | Wann erreichbar |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe | Über die Pflegekasse erfragen | Meist Mo–Fr |
| Bürgertelefon Pflege (BMG) | 030 / 340 60 66-02 | Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr |
| Pflegetelefon | 030 / 20 17 91 31 | Mo–Do 9–18 Uhr |
| Compass Pflegeberatung (privat Versicherte) | 0800 / 101 88 00 | Mo–Fr 8–19 Uhr, Sa 10–16 Uhr |
Ein Pflegeberater hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu planen, erklärt Ihnen Ihre Ansprüche und kann Sie auch zu Hause besuchen. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich.
Tag 3–4: Pflegegrad beantragen und Finanzierung sichern
Pflegegrad beantragen – so früh wie möglich
Der Pflegegrad-Antrag ist der wichtigste Schritt, denn ohne Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Die gute Nachricht: Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag des Antrags gezahlt. Jeder Tag, den Sie warten, ist verlorenes Geld.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt – rufen Sie einfach die Nummer auf der Versichertenkarte an. Der Antrag kann formlos erfolgen:
- Telefonisch: Rufen Sie an und sagen Sie: „Ich möchte einen Pflegegrad für meinen Angehörigen [Name, Versichertennummer] beantragen." Notieren Sie sich den Namen des Sachbearbeiters und das Datum.
- Schriftlich: Ein formloses Schreiben reicht. Wichtig ist, dass Name, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen enthalten sind.
Eilantrag bei Krankenhausaufenthalt
Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, können Sie einen Eilantrag stellen. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss dann innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen (statt der üblichen 25 Arbeitstage). Befindet sich Ihr Angehöriger zu Hause und Sie haben Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt, gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen. Weisen Sie bei der Antragstellung ausdrücklich auf die verkürzte Begutachtungsfrist hin.
Pflegetagebuch beginnen
Ab dem Tag des Antrags sollten Sie ein Pflegetagebuch führen. Notieren Sie täglich, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Medikamente, Orientierung, Kommunikation. Dieses Tagebuch ist Gold wert, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) kommt – es hilft Ihnen, nichts zu vergessen und den Pflegebedarf realistisch darzustellen.
Welcher Pflegegrad steht Ihrem Angehörigen zu?
Die Einstufung hängt davon ab, wie selbstständig Ihr Angehöriger noch ist. Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| 1 | 12,5–26,9 | Geringe Beeinträchtigung | – (nur Entlastungsbetrag) |
| 2 | 27–47,4 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 €/Monat |
| 3 | 47,5–69,9 | Schwere Beeinträchtigung | 599 €/Monat |
| 4 | 70–89,9 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 €/Monat |
| 5 | 90–100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 €/Monat |
Auf unserer Seite finden Sie einen kostenlosen Pflegegradrechner, mit dem Sie vorab einschätzen können, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist.
Tag 5–7: Pflege organisieren und Alltag planen
Die Grundsatzfrage: Wer pflegt?
Spätestens jetzt sollten Sie sich mit der Familie zusammensetzen und klären, wie die Pflege langfristig organisiert werden soll. Es gibt im Wesentlichen drei Wege:
Häusliche Pflege durch Angehörige: Sie oder andere Familienmitglieder übernehmen die Pflege selbst. Dafür erhalten Sie Pflegegeld. Der Vorteil: Ihr Angehöriger bleibt in seiner gewohnten Umgebung. Der Nachteil: Die Belastung ist enorm – körperlich und seelisch.
Häusliche Pflege mit ambulantem Pflegedienst: Ein professioneller Pflegedienst kommt regelmäßig ins Haus und übernimmt Teile der Pflege – zum Beispiel Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Sie können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
Stationäre Pflege im Pflegeheim: Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, kommt ein Pflegeheim in Frage. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, den Rest (Eigenanteil) trägt der Pflegebedürftige selbst. Reicht das Geld nicht, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Entlassmanagement im Krankenhaus nutzen
Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt, hat er Anspruch auf ein Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das Krankenhaus muss die Weiterversorgung nach der Entlassung organisieren – also zum Beispiel einen Pflegedienst beauftragen, Hilfsmittel verordnen oder eine Kurzzeitpflege einleiten. Sprechen Sie aktiv den Sozialdienst des Krankenhauses an. Das ist eine der wichtigsten Anlaufstellen in den ersten Tagen.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Prüfen Sie, ob die Wohnung für die Pflege geeignet ist. Häufig benötigte Hilfsmittel und Anpassungen:
| Hilfsmittel/Maßnahme | Kostenübernahme |
|---|---|
| Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl | Krankenkasse (auf Rezept) |
| Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.) | 42 €/Monat (Pflegekasse) |
| Wohnraumanpassung (Türverbreiterung, Haltegriffe, Rampen) | Bis 4.180 € pro Maßnahme (Pflegekasse) |
| Hausnotruf | 27 €/Monat (Pflegekasse, ab PG 1, seit 01.04.2026) |
Für Hilfsmittel auf Rezept wenden Sie sich an den Hausarzt. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat) können Sie direkt bei einem Anbieter beantragen – viele liefern eine monatliche Box nach Hause.
Welche Leistungen Ihnen sofort zustehen
Viele Familien wissen nicht, dass einige Leistungen sofort oder ohne Pflegegrad verfügbar sind. Hier eine Übersicht:
| Leistung | Voraussetzung | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Pflegeunterstützungsgeld | Ärztliche Bescheinigung (kein PG nötig) | ca. 90 % Netto, max. 10 Tage/Jahr |
| Kostenlose Pflegeberatung | Antrag gestellt (kein PG nötig) | Kostenlos |
| Kurzzeitpflege (Überbrückung) | Ab PG 2 | Anteil am Jahresbetrag 3.539 € |
| Pflegegeld | Ab PG 2 | 347–990 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | Ab PG 2 | 796–2.299 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | Ab PG 1 | 131 €/Monat (1.572 €/Jahr) |
| Verhinderungspflege | Ab PG 2 | Anteil am Jahresbetrag 3.539 € |
| Wohnraumanpassung | Ab PG 1 | Bis 4.180 € pro Maßnahme |
| Pflegehilfsmittel | Ab PG 1 | 42 €/Monat |
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Sie können das Budget flexibel aufteilen – zum Beispiel mehr für Verhinderungspflege und weniger für Kurzzeitpflege oder umgekehrt.
Rechtliche Vorsorge – jetzt nachholen
Ein Pflegefall macht schmerzhaft deutlich, was passiert, wenn keine rechtliche Vorsorge getroffen wurde. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Sie als Angehöriger keine Entscheidungen für den Pflegebedürftigen treffen – nicht beim Arzt, nicht bei der Bank, nicht bei der Pflegekasse. In diesem Fall muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Das dauert Wochen und kostet Nerven.
Drei Dokumente sollten Sie so schnell wie möglich klären:
Vorsorgevollmacht: Damit bevollmächtigt Ihr Angehöriger eine Vertrauensperson, in seinem Namen zu handeln – bei Gesundheitsfragen, Finanzen, Behörden. Die Vollmacht muss vom Vollmachtgeber im Zustand der Geschäftsfähigkeit unterschrieben werden. Wenn Ihr Angehöriger nach einem Schlaganfall nicht mehr geschäftsfähig ist, ist es dafür zu spät.
Patientenverfügung: Hier legt Ihr Angehöriger fest, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt – zum Beispiel künstliche Beatmung oder Ernährung.
Betreuungsverfügung: Falls keine Vorsorgevollmacht existiert und ein Betreuer bestellt werden muss, kann Ihr Angehöriger hier festlegen, wer diese Aufgabe übernehmen soll.
Auf unserer Website finden Sie kostenlose Vorlagen für alle drei Dokumente in unserer Notfallmappe zum Download.
Arbeit und Pflege: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Neben der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (10 Tage) gibt es weitere gesetzliche Regelungen, die Ihnen helfen, Beruf und Pflege zu vereinbaren:
| Regelung | Dauer | Voraussetzung | Gehalt |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) | Bis 10 Arbeitstage/Jahr | Ärztliche Bescheinigung | Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90 % Netto) |
| Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) | Bis 6 Monate | Pflegebedürftigkeit (mind. PG 1), Betrieb ab 15 MA | Unbezahlt (zinsloses Darlehen möglich) |
| Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG, Ankündigung § 2a FPfZG) | Bis 24 Monate | Pflegebedürftigkeit (mind. PG 1), Betrieb ab 25 MA | Teilzeitgehalt (mind. 15 h/Woche) |
Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit genießen Sie Kündigungsschutz. Den Antrag auf Pflegezeit müssen Sie mindestens 10 Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber stellen, den Antrag auf Familienpflegezeit mindestens 8 Wochen vorher.
Die häufigsten Fehler in der ersten Woche
Aus unserer Erfahrung als Pflegedienst sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Wenn Sie diese vermeiden, sparen Sie sich viel Ärger und Geld:
Fehler 1: Zu lange mit dem Pflegegrad-Antrag warten. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gezahlt. Jede Woche, die Sie warten, ist bares Geld, das Ihnen verloren geht. Stellen Sie den Antrag am besten am ersten oder zweiten Tag.
Fehler 2: Beim Gutachter-Besuch die Situation beschönigen. Viele Pflegebedürftige wollen vor dem Gutachter „gut dastehen" und spielen ihre Einschränkungen herunter. Das führt zu einem zu niedrigen Pflegegrad und damit zu weniger Geld. Schildern Sie die Situation so, wie sie an einem schlechten Tag ist – nicht an einem guten.
Fehler 3: Alles alleine machen wollen. Pflege ist Teamarbeit. Sprechen Sie frühzeitig mit der Familie, nutzen Sie professionelle Beratung und scheuen Sie sich nicht, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten. Sie helfen Ihrem Angehörigen am besten, wenn Sie selbst nicht ausbrennen.
Fehler 4: Keine Vorsorgevollmacht haben. Ohne Vollmacht stehen Sie vor verschlossenen Türen – bei der Bank, beim Arzt, bei der Pflegekasse. Klären Sie das sofort, solange Ihr Angehöriger noch geschäftsfähig ist.
Fehler 5: Leistungen nicht kennen und deshalb nicht beantragen. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel – viele Familien verschenken Tausende Euro im Jahr, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Lesen Sie unseren Artikel „Diese 7 Leistungen verschenken die meisten Pflegefamilien" für eine vollständige Übersicht.
Wo Sie Hilfe bekommen
Sie sind nicht allein. Diese Stellen helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich weiter:
Pflege zu Hause Liegl: Als ambulanter Pflegedienst in Ihrer Region beraten wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter 08191 / 305 88 05 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der häuslichen Pflege, bei Anträgen und bei allen Fragen rund um die Pflege.
Pflegestützpunkte: In fast jeder Stadt gibt es Pflegestützpunkte, die kostenlose Beratung anbieten. Die Adresse erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder unter www.zqp.de/beratung-pflege.
Sozialdienst im Krankenhaus: Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt, ist der Sozialdienst Ihre erste Anlaufstelle. Er hilft bei der Entlassplanung, vermittelt Pflegedienste und berät zu Leistungen.
Bürgertelefon Pflege: Das Bundesgesundheitsministerium bietet unter 030 / 340 60 66-02 eine kostenlose Hotline zu allen Fragen rund um die Pflege.
Alle Beträge Stand 2026. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert weiter (nächste Anpassung: 01.01.2028). Quellen: BMG Leistungsübersicht 2026, BMG Begutachtungsfristen (Stand 06.01.2026), BARMER Pflegereport 2025, Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), pflege.de.
Weiterlesen
Dieser Artikel gibt Ihnen die Orientierung für die erste Woche. Für die Zeit danach empfehlen wir unseren Überblick Diese 7 Leistungen verschenken die meisten Pflegefamilien – damit Ihnen kein Geld entgeht. Den Pflegegrad können Sie vorab mit unserem Pflegegradrechner einschätzen. Und die Vorsorgedokumente (Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) finden Sie in unserer Notfallmappe zum kostenlosen Download.Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um die häusliche Pflege. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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