Diese 7 Leistungen verschenken die meisten Pflegefamilien
Jedes Jahr verfallen Milliarden Euro an Pflegeleistungen, weil Familien nicht wissen, was ihnen zusteht. Wir zeigen die 7 häufigsten Leistungen, die nicht abgerufen werden – und wie Sie das ändern.
Milliarden Euro bleiben jedes Jahr liegen
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Doch ein großer Teil dieser Leistungen wird nie abgerufen. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Berechnungen des RiffReporters verfallen jedes Jahr mindestens 12 Milliarden Euro an Pflegeleistungen – einfach, weil Familien nicht wissen, was ihnen zusteht, oder die Beantragung als zu kompliziert empfinden.
Eine aktuelle Studie von pflege.de (2024, knapp 3.000 Befragte) zeigt: 60 % der Berechtigten nutzen den Entlastungsbetrag nicht. Bei der Verhinderungspflege sieht es ähnlich aus – geschätzt 55 % der Anspruchsberechtigten rufen diese Leistung nicht ab (GKV-Spitzenverband, Ausgabenstatistik 2024).
Hier sind die 7 Leistungen, die am häufigsten verschenkt werden – und was Sie konkret tun können.
1. Entlastungsbetrag: 1.572 Euro pro Jahr
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Alltagshilfen (§ 45b SGB XI). Das sind 1.572 Euro im Jahr – und trotzdem nutzen laut pflege.de-Studie nur rund 40 % der Berechtigten dieses Geld.
Die Gründe sind erstaunlich banal: 64 % finden professionelle Anbieter zu teuer, 54 % wissen nicht, wo sie nach Angeboten suchen sollen, und 27 % kennen die Leistung überhaupt nicht.
Dabei ist es ganz einfach: Sprechen Sie Ihren ambulanten Pflegedienst an. Wir können den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen – für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Wichtig: Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni), verfallen dann aber endgültig.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 | 131 € | 1.572 € |
| 2 | 131 € | 1.572 € |
| 3 | 131 € | 1.572 € |
| 4 | 131 € | 1.572 € |
| 5 | 131 € | 1.572 € |
2. Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro pro Jahr
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder einfach Erholung – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege (§ 39 SGB XI). Das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Laut GKV-Ausgabenstatistik 2024 nutzen trotzdem nur etwa 45 % der Berechtigten diese Leistung.
Ein häufiges Missverständnis: Verhinderungspflege ist nicht nur für den zweiwöchigen Urlaub. Sie können sie auch stundenweise einsetzen – für einen Nachmittag, einen Arztbesuch oder einfach ein paar Stunden Ruhe. Die Ersatzpflege kann durch Nachbarn, Freunde oder einen professionellen Pflegedienst übernommen werden. Einen ausführlichen Ratgeber finden Sie in unserem Artikel zur Verhinderungspflege.
3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 504 Euro pro Jahr
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen – Dinge, die in der häuslichen Pflege täglich gebraucht werden. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 42 Euro monatlich dafür (§ 40 Abs. 2 SGB XI), also 504 Euro im Jahr.
Viele Familien kaufen diese Produkte aus eigener Tasche, weil sie gar nicht wissen, dass die Pflegekasse dafür aufkommt. Andere denken, sie müssten Belege einreichen. Beides stimmt nicht.
Der einfachste Weg: Beantragen Sie eine monatliche Pflegebox bei einem zugelassenen Anbieter. Die Box wird direkt zu Ihnen nach Hause geliefert und mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie zahlen nichts. Der Antrag ist einmalig und dauert wenige Minuten.
4. Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich
Das ist die Leistung mit dem größten Missverständnis: Viele Familien denken, Tagespflege werde mit dem Pflegegeld verrechnet. Das stimmt nicht. Sie erhalten beides in voller Höhe.
Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut, während Sie arbeiten, Termine wahrnehmen oder sich erholen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld (§ 41 SGB XI). Nur geschätzte 10–15 % der Berechtigten nutzen diese Möglichkeit.
| Pflegegrad | Tagespflege pro Monat | Pflegegeld zusätzlich |
|---|---|---|
| 2 | 721 € | 347 € |
| 3 | 1.357 € | 599 € |
| 4 | 1.685 € | 800 € |
| 5 | 2.085 € | 990 € |
Erkundigen Sie sich bei Tagespflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Viele bieten einen Probetag an. Die Kosten rechnet die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab.
5. Rente für pflegende Angehörige: bis zu 735 Euro monatlich
Diese Leistung kennen die wenigsten – dabei kann sie über die Jahre Tausende Euro ausmachen. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dafür nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie (§ 44 SGB XI). Je nach Pflegegrad und Umfang der Pflege können das bis zu 735 Euro monatlich sein, die in Ihre Rente einfließen.
Der Haken: Die Pflegekasse muss wissen, dass Sie die Hauptpflegeperson sind. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst eingeschaltet haben, ist das nicht automatisch der Fall. Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson registriert sind – das passiert in der Regel beim Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes. Einen ausführlichen Ratgeber finden Sie in unserem Artikel zur Rente für pflegende Angehörige.
6. Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – und das ab Pflegegrad 1. Dazu gehören zum Beispiel:
- Barrierefreie Dusche (Umbau der Badewanne)
- Türverbreiterungen für den Rollstuhl
- Treppenlifte oder Rampen
- Haltegriffe und Handläufe
Eine Bedingung gibt es allerdings: Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau bei der Pflegekasse. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
7. Kostenlose Pflegekurse: Ihr Recht auf Schulung
Die Pflegekasse übernimmt die kompletten Kosten für Pflegekurse und individuelle Schulungen (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie unter anderem rückenschonendes Heben und Umlagern, richtige Körperpflege, den Umgang mit Demenz und die Nutzung von Hilfsmitteln.
Warum das wichtig ist: Falsche Hebetechniken sind einer der Hauptgründe für Rückenschmerzen bei pflegenden Angehörigen. Die Kurse schützen also vor allem Ihre eigene Gesundheit. Viele Kurse werden auch als Einzelschulung bei Ihnen zu Hause angeboten – individuell auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach aktuellen Angeboten.
Zusammenfassung: Das steht Ihnen zu
| Leistung | Betrag (2026) | Ab Pflegegrad | Geschätzte Nutzung |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat (1.572 €/Jahr) | 1 | ca. 40 % |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 €/Jahr | 2 | ca. 45 % |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat (504 €/Jahr) | 1 | ca. 50–60 % |
| Tagespflege | bis 2.085 €/Monat | 2 | ca. 10–15 % |
| Rente für Angehörige | bis 735 €/Monat | 2 | kaum bekannt |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme | 1 | kaum bekannt |
| Pflegekurse | kostenlos | 0 (alle) | sehr gering |
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten
Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Als ambulanter Pflegedienst kennen wir alle Leistungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche vollständig auszuschöpfen. Rufen Sie uns an oder buchen Sie einen Beratungstermin – wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen Sie noch nicht nutzen.
Sie haben ein Recht auf diese Leistungen. Nutzen Sie es.
Alle Beträge Stand 2026. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert weiter (nächste Anpassung: 01.01.2028). Quellen: pflege.de-Studie 2024 (n=3.000), GKV-Spitzenverband Ausgabenstatistik 2024, Pflege-Dschungel.de, Bundesgesundheitsministerium.
Weiterlesen
Zu den einzelnen Leistungen haben wir ausführliche Ratgeber: Die Verhinderungspflege 2026 erklärt den gemeinsamen Jahresbetrag im Detail, der Artikel Hilfsmittel auf Rezept zeigt, wie Sie an Pflegebett, Rollator und Co. kommen, und im Ratgeber Rente für pflegende Angehörige erfahren Sie, wie die Pflegekasse in Ihre Rente einzahlt. Falls Sie unsicher sind, ob der Pflegegrad stimmt: Unser Pflegegradrechner hilft bei der Einschätzung.Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um die häusliche Pflege. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Das könnte Sie auch interessieren
10 Tage bezahlte Freistellung: Ihr Recht als pflegender Angehöriger (Stand 2026)
Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, haben Sie das Recht auf bis zu 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung – jedes Jahr. Die meisten wissen das nicht. Hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte, die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes und wie Sie es beantragen.
Plötzlich Pflegefall – Was Sie in den ersten 7 Tagen tun sollten
Ein Schlaganfall, ein Sturz, eine Diagnose – und plötzlich ist alles anders. Dieser Ratgeber führt Sie Tag für Tag durch die erste Woche nach einem Pflegefall: vom Anruf bei der Pflegekasse über den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bis zur Organisation der häuslichen Pflege. Mit allen Fristen, Beträgen und Telefonnummern, die Sie jetzt brauchen.
Pflege macht krank – 10 Warnsignale für Burnout bei Angehörigen
96 % der pflegenden Angehörigen berichten über gesundheitliche Beschwerden. Wir zeigen die 10 wichtigsten Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten – und welche Hilfe Ihnen zusteht.
