RatgeberSicherheit zu Hause

Hausnotruf – Ein Knopfdruck, der Leben rettet

Ihr Angehöriger lebt allein oder ist tagsüber allein zu Hause? Ein Sturz im Bad, ein Schwächeanfall in der Küche – und niemand bekommt es mit. Der Hausnotruf sorgt dafür, dass per Knopfdruck sofort Hilfe kommt. Die Pflegekasse zahlt seit April 2026 bis zu 27 € monatlich – das deckt den Basistarif bei den meisten Anbietern komplett ab.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 1 SGB XI (technisches Pflegehilfsmittel, Produktgruppe 52)
Wer hat Anspruch?Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die allein leben oder tagsüber überwiegend allein sind
Zuschuss Pflegekasse27 € monatlich (seit 01.04.2026; vorher 25,50 €)
AnschlussgebührIn der Pauschale enthalten – kein Eigenanteil im Basistarif
Ohne PflegegradSelbstzahler: ca. 25–50 €/Monat je nach Anbieter und Tarif
Stand2026

1. Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus zwei Teilen: einer Basisstation (steht in der Wohnung, ähnlich wie ein Telefon) und einem Funksender, den Ihr Angehöriger als Armband oder Kette am Körper trägt – auch unter der Dusche.

Wird der Knopf gedrückt, stellt die Basisstation automatisch eine Sprechverbindung zur 24-Stunden-Notrufzentrale her. Dort liegen alle wichtigen Daten vor: Adresse, Vorerkrankungen, Medikamente, Kontaktpersonen. Je nach Situation wird dann ein Angehöriger, der Rettungsdienst oder der Notarzt verständigt.

Das Ganze funktioniert über den normalen Telefonanschluss oder – bei neueren Geräten – über Mobilfunk (SIM-Karte). Sie brauchen nur eine Steckdose und einen Telefonanschluss.

2. Für wen ist ein Hausnotruf sinnvoll?

Grundsätzlich für jeden, der allein lebt oder tagsüber allein ist und bei dem jederzeit eine Notsituation eintreten kann. In unserer täglichen Arbeit sehen wir besonders oft diese Situationen:

  • Sturzgefahr – nach Schlaganfall, bei Parkinson, Osteoporose oder einfach zunehmender Gangunsicherheit
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen – Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Blutdruckentgleisungen
  • Diabetes – Unterzuckerung kann zu Bewusstlosigkeit führen
  • Epilepsie – Anfälle kommen ohne Vorwarnung
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt – die ersten Wochen zu Hause sind besonders kritisch
  • Allein lebende Senioren – auch ohne Pflegegrad, als Selbstzahler

Aus der Praxis: Wir erleben regelmäßig, dass Patienten nach einem Sturz stundenlang auf dem Boden liegen, weil niemand etwas mitbekommt. Mit einem Hausnotruf wäre das nicht passiert. Deshalb empfehlen wir das System aktiv – besonders bei allein lebenden Patienten.

3. Wie funktioniert das System?

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Knopf drücken

Ihr Angehöriger drückt den Knopf am Armband oder an der Kette. Das funktioniert aus jedem Raum der Wohnung – Reichweite ca. 50 Meter.

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Sprechverbindung

Die Basisstation baut automatisch eine Freisprechverbindung zur Notrufzentrale auf. Ihr Angehöriger muss nicht zum Gerät gehen – die Freisprechanlage funktioniert raumübergreifend.

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Hilfe wird organisiert

Die Zentrale kennt alle hinterlegten Daten (Adresse, Erkrankungen, Medikamente, Kontaktpersonen) und entscheidet: Angehörige informieren, Rettungsdienst schicken oder Notarzt alarmieren.

Wichtig: Alle Geräte haben einen Akku, der bei Stromausfall 10–20 Stunden überbrückt. Wenn Ihr Angehöriger keinen Festnetzanschluss hat, gibt es Geräte mit eingebauter SIM-Karte, die über das Mobilfunknetz funktionieren.

4. Was kostet ein Hausnotruf?

Die Kosten hängen vom Tarif ab. Seit dem 1. April 2026 liegt der Basistarif bei den meisten Anbietern bei 27 € netto pro Monat. Das ist gleichzeitig der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt.

KostenartBetragWer zahlt?
Basistarif (monatlich)27 €Pflegekasse (ab PG 1)
Anschluss & Installation0 €In der Pauschale enthalten
Komforttarif (z. B. mit Schlüsseltresor)ca. 40–60 €27 € Kasse + Rest Eigenanteil
Mobiler Notruf (GPS, für unterwegs)ca. 40–70 €27 € Kasse + Rest Eigenanteil
Ohne Pflegegrad (Selbstzahler)ca. 25–50 €Komplett selbst

Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat und den Basistarif wählt, zahlen Sie keinen Cent Eigenanteil. Die Pflegekasse überweist die 27 € direkt an den Anbieter.

5. Was zahlt die Pflegekasse?

Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI (Produktgruppe 52 im Pflegehilfsmittelverzeichnis). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

PflegegradMindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
Allein lebendDie Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein in der Wohnung.
Notsituation möglichAufgrund des Gesundheitszustands ist jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen (z. B. Sturzgefahr, Herzprobleme, Bewusstseinsstörungen).
Oder:Die Person lebt mit jemandem zusammen, der selbst nicht in der Lage wäre, im Notfall Hilfe zu rufen (z. B. Partner mit Demenz).
Zugelassener AnbieterDer Hausnotruf-Anbieter muss einen Vertrag mit der Pflegekasse haben.

Wichtig: Die Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) beteiligt sich nicht an den Kosten. Der Hausnotruf wird ausschließlich über die Pflegekasse (Pflegeversicherung) finanziert. Das ist ein Unterschied, der oft verwechselt wird.

6. Antrag stellen – Schritt für Schritt

Der Antrag ist unkompliziert. In der Praxis läuft es meistens so:

1

Anbieter auswählen

Vergleichen Sie 2–3 Anbieter in Ihrer Region (siehe Abschnitt 7). Die großen Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Johanniter, ASB, Caritas) haben alle Verträge mit den Pflegekassen.

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Antrag bei der Pflegekasse

Entweder stellen Sie selbst einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, oder – und das ist der einfachere Weg – der Anbieter übernimmt die Antragstellung für Sie.

3

Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft den Antrag. Bei vorhandenem Pflegegrad und Alleinleben ist die Bewilligung in der Regel Formsache. Das dauert meist 2–4 Wochen.

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Installation

Ein Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, schließt die Basisstation an und weist Ihren Angehörigen ein. Testen Sie gemeinsam, ob der Funksender aus allen Räumen funktioniert – auch aus dem Bad und vom Balkon.

Praxis-Tipp: Lassen Sie den Anbieter den Antrag stellen. Die kennen die Formulare und wissen, was die Kasse sehen will. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.

7. Welche Anbieter gibt es?

In Regensburg und Umgebung haben Sie die Wahl zwischen den großen Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern. Alle hier genannten haben in der Regel Verträge mit den Pflegekassen:

AnbieterArtBesonderheiten
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)GemeinnützigGrößter Anbieter in Deutschland, eigene Notrufzentralen
Malteser HilfsdienstGemeinnützigAuch mobiler Notruf, Schlüsseltresor-Service
Johanniter-Unfall-HilfeGemeinnützigSturzsensor als Zusatzoption
ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)GemeinnützigRegionale Verfügbarkeit prüfen
CaritasGemeinnützigOft in Kombination mit Sozialberatung
Private Anbieter (z. B. Libify, Zembro)PrivatOft modernere Technik (Smartwatch, GPS), aber: Vertrag mit Pflegekasse prüfen!

Wichtig: Fragen Sie vor Vertragsabschluss beim Anbieter nach, ob er einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Nur dann übernimmt die Kasse die Kosten. Bei den großen Wohlfahrtsverbänden ist das in der Regel kein Problem.

8. Sinnvolle Zusatzleistungen

Der Basistarif (27 €) deckt die Grundversorgung ab: Gerät, Notrufzentrale, 24-Stunden-Erreichbarkeit. Darüber hinaus bieten die meisten Anbieter kostenpflichtige Extras an. Nicht alles davon braucht man – aber einiges ist wirklich sinnvoll:

Schlüsseltresor (Schlüsselsafe)

Ein kleiner Tresor an der Hauswand mit Zahlencode. Im Notfall kann der Rettungsdienst die Wohnung öffnen, ohne die Tür aufzubrechen. Kostet einmalig ca. 50–100 € plus ca. 5 €/Monat. Unsere klare Empfehlung.

Sturzsensor (Falldetektor)

Erkennt automatisch einen Sturz und löst den Notruf aus – auch wenn Ihr Angehöriger den Knopf nicht mehr drücken kann. Sinnvoll bei hoher Sturzgefahr. Ca. 5–10 €/Monat extra.

Mobiler Notruf (GPS)

Funktioniert auch außerhalb der Wohnung – beim Spaziergang, im Garten, beim Einkaufen. Sinnvoll für mobile Patienten. Ca. 15–30 €/Monat extra.

Kontrollrufe (Aktivitätskontrolle)

Meldet sich Ihr Angehöriger nicht innerhalb einer vereinbarten Frist per Knopfdruck, ruft die Zentrale an. Gut für allein lebende Patienten.

Rauchmelder-Verbindung

Der Rauchmelder wird mit dem Hausnotruf gekoppelt. Bei Rauchentwicklung wird automatisch die Zentrale alarmiert.

9. Hausnotruf bei Demenz

Hier müssen wir ehrlich sein: Ein klassischer Hausnotruf ist für Menschen mit fortgeschrittener Demenz nur bedingt geeignet. Der Grund: Ihr Angehöriger muss verstehen, dass er den Knopf drücken soll, und er muss erkennen, dass er sich in einer Notsituation befindet. Bei fortgeschrittener Demenz ist das oft nicht mehr gegeben.

Alternativen bei Demenz:

  • Sturzsensor – löst automatisch aus, kein Knopfdruck nötig
  • GPS-Tracker – wenn Ihr Angehöriger dazu neigt, die Wohnung zu verlassen (Hinlauftendenz)
  • Türsensor – meldet, wenn die Wohnungstür geöffnet wird (z. B. nachts)
  • Aktivitätssensor – erkennt ungewöhnliche Muster (z. B. keine Bewegung seit Stunden)

Im frühen Stadium einer Demenz kann ein Hausnotruf aber durchaus sinnvoll sein – besonders in Kombination mit einem Sturzsensor. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihre Situation passt.

10. Praxis-Tipps aus unserem Pflegealltag

Tragen, tragen, tragen

Das beste System nützt nichts, wenn es in der Schublade liegt. Wir erleben das leider oft: Der Sender liegt auf dem Nachttisch, und der Sturz passiert im Bad. Motivieren Sie Ihren Angehörigen, den Sender immer am Körper zu tragen – auch nachts, auch unter der Dusche.

Regelmäßig testen

Drücken Sie einmal im Monat den Testknopf. So stellen Sie sicher, dass die Verbindung zur Zentrale funktioniert. Die meisten Anbieter bieten auch automatische Kontrollanrufe an.

Kontaktliste aktuell halten

Wenn sich Telefonnummern von Angehörigen ändern oder ein neuer Hausarzt zuständig ist: Geben Sie das dem Anbieter durch. Im Notfall zählt jede Minute.

Schlüsseltresor einplanen

Ohne Schlüssel muss die Feuerwehr die Tür aufbrechen. Das kostet Zeit und Geld. Ein Schlüsseltresor an der Hauswand löst das Problem für ca. 50–100 € einmalig.

Reichweite prüfen

Testen Sie bei der Installation, ob der Funksender aus allen Räumen funktioniert – auch aus dem Keller, vom Balkon und aus dem Garten. Die Reichweite beträgt normalerweise ca. 50 Meter, kann aber durch dicke Wände eingeschränkt sein.

11. Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich einen Pflegegrad für den Hausnotruf?+
Nein. Sie können einen Hausnotruf auch als Selbstzahler nutzen (ca. 25–50 €/Monat). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten aber nur ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?+
Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse 27 € monatlich für den Basistarif. Das deckt bei den meisten Anbietern die kompletten Kosten ab. Anschluss und Installation sind in der Pauschale enthalten.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?+
Im Basistarif: Nein. Die 27 € der Pflegekasse decken den Basistarif vollständig ab. Nur bei Komfort- oder Mobiltarifen mit Zusatzleistungen fällt ein Eigenanteil an.
Funktioniert der Hausnotruf auch ohne Festnetz?+
Ja. Es gibt Geräte mit eingebauter SIM-Karte, die über das Mobilfunknetz funktionieren. Fragen Sie beim Anbieter danach – das ist besonders wichtig, wenn Ihr Angehöriger nur noch Internet-Telefonie (VoIP) nutzt.
Was passiert, wenn mein Angehöriger den Knopf aus Versehen drückt?+
Kein Problem. Die Zentrale meldet sich per Freisprechanlage. Ihr Angehöriger sagt einfach, dass alles in Ordnung ist. Es entstehen keine Kosten und keine Nachteile.
Kann ich den Anbieter wechseln?+
Ja, jederzeit. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen zum Monatsende. Prüfen Sie Ihren Vertrag – manche Anbieter haben längere Laufzeiten.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?+
Nein. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht am Hausnotruf. Die Kostenübernahme läuft ausschließlich über die Pflegekasse (Pflegeversicherung). Das wird oft verwechselt.
Was kostet der Hausnotruf bei geringem Einkommen ohne Pflegegrad?+
Wenn kein Pflegegrad vorliegt und das Einkommen gering ist, kann unter Umständen das Sozialamt die Kosten übernehmen. Sprechen Sie Ihre Kommune oder den Sozialdienst an.

Hinweis: Dieser Ratgeber wurde mit größter Sorgfalt erstellt und gibt den Stand Mai 2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge basieren auf den aktuellen Vergütungsvereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes (gültig seit 01.04.2026). Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.

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