Jetzt regeln – nicht irgendwann
Vorsorge & Vollmachten
Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr entscheiden können? Ohne Vollmacht darf nicht einmal Ihr Ehepartner für Sie handeln. Hier erfahren Sie, was Sie brauchen.
Wussten Sie?
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer – und das muss nicht Ihr Ehepartner oder Kind sein. Es kann ein Fremder sein, der über Ihr Geld, Ihre Wohnung und Ihre medizinische Versorgung entscheidet.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden darf – bei Gesundheit, Finanzen, Wohnung und Behörden. Ohne dieses Dokument entscheidet im Ernstfall ein Gericht.
Was sie regelt:
- • Gesundheitliche Entscheidungen (Operationen, Therapien)
- • Aufenthaltsbestimmung (Wohnung, Pflegeheim)
- • Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge)
- • Behörden und Post
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – und welche nicht. Sie gilt, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Was sie regelt:
- • Künstliche Beatmung – ja oder nein?
- • Künstliche Ernährung – ja oder nein?
- • Wiederbelebung – ja oder nein?
- • Schmerzbehandlung und Palliativversorgung
Betreuungsverfügung
Falls Sie keine Vorsorgevollmacht haben und das Gericht einen Betreuer bestellen muss – dann bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung zumindest, wer das sein soll (und wer nicht).
Unser Tipp:
Am besten haben Sie alle drei Dokumente. Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste – aber die Betreuungsverfügung ist Ihr Sicherheitsnetz.
Wo bekomme ich die Formulare?
Bundesministerium der Justiz
Offizielle Formulare und Textbausteine – zum Download auf bmj.de
Betreuungsverein / Betreuungsbehörde
Beratung und Hilfe beim Ausfüllen in Regensburg
Notar (optional)
Notarielle Beurkundung ist nicht Pflicht, aber empfehlenswert bei Immobilienbesitz oder komplexen Vermögensverhältnissen
Fragen zur Vorsorge? Wir helfen Ihnen.
Wir sind zwar keine Rechtsberatung – aber wir können Ihnen sagen, wo Sie die richtigen Formulare bekommen und worauf Sie achten sollten.
0941 / 785 274 01