Ihre Rente sichern · Stand 2026
Rente für pflegende Angehörige
Sie pflegen zu Hause? Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Jeden Monat. Automatisch. Aber nur, wenn Sie es wissen und die Voraussetzungen erfüllen.
Warum ist das so wichtig?
Wer einen Angehörigen pflegt, arbeitet oft weniger – oder gar nicht mehr. Das bedeutet: weniger Rentenpunkte, weniger Rente im Alter. Damit pflegende Angehörige nicht bestraft werden, zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Das passiert nicht automatisch – Sie müssen die Pflege bei der Pflegekasse gemeldet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber wenn alles stimmt, bekommen Sie jeden Monat Rentenpunkte gutgeschrieben, ohne selbst einen Cent zu zahlen.
Monatliche Rentenbeiträge durch die Pflegekasse
Stand: Januar 2026 (BMG) · bei Bezug von Pflegegeld
| Pflegegrad | Monatlicher Beitrag |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 198,22 € |
| Pflegegrad 3 | 316,34 € |
| Pflegegrad 4 | 514,56 € |
| Pflegegrad 5 | 735,09 € |
Die Beiträge erhöhen sich, wenn Sachleistungen statt Pflegegeld bezogen werden (Kombileistung). Bei Pflegegrad 5 mit Sachleistungen sind es bis zu 1.103 € monatlich.
Voraussetzungen
Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
Sie sind noch nicht in der Regelaltersrente
Rechenbeispiel
Sie pflegen Ihre Mutter mit Pflegegrad 3 zu Hause. Sie bezieht Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt monatlich 316,34 € in Ihre Rentenversicherung ein.
Das ergibt pro Jahr ca. 3.796 € an Rentenbeiträgen – und damit ungefähr 0,56 Rentenpunkte pro Jahr. Bei einem aktuellen Rentenwert von ca. 39,32 € (West) bedeutet das eine zusätzliche Monatsrente von ca. 22 € – für jedes Jahr, in dem Sie pflegen.
Pflegen Sie 5 Jahre lang, sind das ca. 110 € mehr Rente im Monat – lebenslang.
Was müssen Sie tun?
In den meisten Fällen: Nichts. Wenn der Pflegegrad bewilligt ist und Sie als Pflegeperson bei der Kasse gemeldet sind, werden die Rentenbeiträge automatisch gezahlt.
Prüfen Sie aber, ob Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen sind. Das passiert normalerweise beim Begutachtungstermin – der Gutachter fragt, wer die Pflege übernimmt. Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie bei der Pflegekasse an und fragen Sie nach.
Bonus: Auch Arbeitslosenversicherung
Die Pflegekasse zahlt nicht nur Rentenbeiträge, sondern auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das heißt: Wenn Sie nach der Pflegezeit wieder arbeiten wollen, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld – auch wenn Sie jahrelang nicht gearbeitet haben.
Fragen zur Rente? Wir beraten Sie.
Wir sind zwar keine Rentenberater – aber wir wissen, welche Ansprüche Sie bei der Pflegekasse haben.
0941 / 785 274 01