Pflegegeld 2026 – Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2026 wurden die Pflegeleistungen erneut angepasst. Wir erklären, welche Beträge gestiegen sind, wer davon profitiert und was Sie jetzt beachten sollten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das Pflegestärkungsgesetz bringt auch 2026 Anpassungen bei den Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung. Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das mehr finanzielle Unterstützung.
Pflegegeld: Die neuen Beträge
Das Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. 2026 gelten weiterhin die gleichen Beträge:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Sachleistungen für ambulante Pflege
Auch die Sachleistungsbeträge für professionelle ambulante Pflege wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 unverändert:
- Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Kombinationsleistung bleibt möglich
Sie können Pflegegeld und Sachleistungen weiterhin kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nur 50% der Sachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 2026 insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dieses Budget können Sie flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufteilen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Prüfen Sie Ihren aktuellen Pflegegrad: Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen verschlechtert hat, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie dabei.
Nutzen Sie alle Leistungen aus: Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Besonders der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege werden oft nicht genutzt.
Lassen Sie sich beraten: Wir helfen Ihnen, die optimale Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen und weiteren Ansprüchen zusammenzustellen.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um die häusliche Pflege. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
